Verfügung Trockenheit und Medienmitteilung geschwächte Bäume, erhöhte Vorsicht
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Nach wie vor werden die Öl- und Gasfeuerungskontrollen im Turnus von zwei Jahren vorgenommen. In der bevorstehenden Heizperiode 2026/2027 wird die Kontrolle auf der Ostseite der Gemeinde fällig.
Die Anlagenbesitzer*innen werden durch den Feuerungskontrolleur Benno Koller voravisiert.
Der Gemeinderat stellt fest, dass Tempo 30 nicht immer eingehalten wird. Gerne ruft der Gemeinderat in Erinnerung, dass seit dem Jahr 2011 auf der ganzen Ostseite des Dorfes Tempo 30 und somit Rechtsvortritt gilt.
Tempo 30 erhöht die Sicherheit und Wohnqualität in Quartieren. Die tiefere Geschwindigkeit führt zu ruhigerem Fahrverhalten, reduziert Abgas- und Lärmemissionen und vermindert den Durchgangsverkehr. Die Anzahl und Schwere von Unfällen nimmt ab, die Wege für Schulkinder sind weniger gefährlich.
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.
Einzelne, aus Gärten und Parks entwichene ausländische Pflanzenarten werden zunehmend zu einem Problem. Eingeschleppte Pflanzenarten (invasive Neophyten) wie drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau, japanischer Staudenknöterich, Ambrosia, kanadische Goldrute, Berufkraut usw. verursachen zunehmend ökonomische und ökologische Schäden. Seit über 10 Jahren organisierten die Gemeinden Oberdorf und Waldenburg und der Verein natur wb-tal gemeinsame Aktionen mit der Bevölkerung um die Ausbreitung dieser Pflanzen einzudämmen.
Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.
Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.
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