Aktuelles

Amtliche Publikationen

Waldbrandgefahr auf Stufe 3 erhöht

In der Region waren die Regenmengen in den letzten Wochen sehr unterschiedlich, weshalb es lokale Unterschiede bei der Waldbrandgefahr und in der Wasserversorgung geben kann.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage wird heute die Waldbrandgefahr auf Stufe 3 erhöht. 

Die Nachführung der veränderten Gefahrenstufe ist auf der waldbrandgefahr.ch aufgeschaltet. 

Unterlagen zur Vorbereitung auf die Mitwirkungsveranstaltung zum Thema Schulraum

Schulraum in Oberdorf: Variantenprüfung 1-11 

Neujahrsapéro 2026

Wie in den vergangenen Jahren möchte der Gemeinderat Einwohnerinnen und Einwohner für ihre ausserordentlichen Leistungen oder ihr langjähriges Engagement in den Bereichen Sport, Kultur und Wirtschaft mit einem Preis würdigen. 

Mit einem Förderpreis sollen auch junge Erwachsene ausgezeichnet werden, die in einem Bereich über ein großes Talent verfügen. Zudem bittet der Gemeinderat um Hinweise auf altes Film- oder Fotomaterial.

Öl- und Gasfeuerungskontrolle 2025/2026

Nach wie vor werden die Öl- und Gassfeuerungskontrollen im Turnus von zwei Jahren vorgenommen. In der bevorstehenden Heizperiode 2025/2026 wird die Kontrolle auf der Westseite der Gemeinde (Coop, Hauptstrasse, Eimattstrasse, Dorfmattstrasse, Liedertswilerstrasse etc.) fällig.

Die Anlagenbesitzer*innen werden durch den Feuerungskontrolleur Benno Koller voravisiert.

Soll die Kontrollmessung durch eine Servicefirma durchgeführt werden, sind die entsprechenden Formulare bei Benno Koller zu beziehen. Die Resultate der Servicekontrolle (Messprotokoll) sind zusammen mit dem Original des ausgefüllten Kontrollblattes inkl. zwei Messstreifen der FEUKONummer dem Feuerungskontrolleur Benno Koller, Lerchenstasse 7, 4434 Hölstein bis 31.05.2026 einzureichen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Feuerungskontrolleur Benno Koller (Telefon: 061 951 16 14 oder Mail: benno@kaminfeger-koller.ch) gerne zur Verfügung.

Die Feuerungskontrolle erfolgt ab sofort bis ca. 30.09.2025.

Feuerwerk zum Nationalfeiertag / Waldbrandgefahr

Der 1. August naht und damit auch die Feierlichkeiten im privaten Rahmen. Dazu gehört für viele das Abbrennen von Feuerwerk.
Nehmen Sie dabei bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Tierwelt.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August erlaubt ist. 
Wer bereits in den Tagen davor oder in den Tagen danach Feuerwerk abbrennt, kann gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberdorf gebüsst werden. Ausserdem bitten wir Sie, die Überreste Ihres Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.

Auch wenn sich die Situation betreffend Waldbrandgefahr aufgrund der Niederschläge verbessert hat, ist weiterhin auf einen sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe zu achten.

Stellenausschreibungen

Stelleninserat Gärtner/in EFZ Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau 100 %

Infolge Kündigung des jetzigen Stelleninhabers sucht die Einwohnergemeinde Oberdorf eine/n Gärtner/in EFZ Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (Pensum 100 %) per 01.09.2025.

Neuigkeiten

Aktionstag Racketsport Samstag, 06.September 2025
Stelleninserat Gritt Seniorenzentrum
Pilzkontrolle für die Gemeinde
Leben am Bach

Informationen für Anwohnerinnen und Anwohner

Gewässer und ihre Umgebung bieten Lebensräume für zahlreiche Tiere und Pflanzen und vernetzen verschiedene Lebensräume. Sie verbessern das Lokalklima, erhöhen die Siedlungsqualität und bieten uns Erholung. Naturnahe Gewässer helfen auch beim Hochwasserschutz.

Damit unsere Fliessgewässer ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen können, brauchen sie Platz, Schutz und Pflege.

Downloads
Liebevolle Tagesfamilie in Oberdorf BL gesucht

Uelischadblatt

Uelischadblatt 06/2025 Juni
Uelischadblatt 05/2025 Mai
Uelischadblatt 04/2025 April
Uelischadblatt 03/2025 März
Uelischadblatt 02/2025 Februar

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

 

 

 

 

 

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Montag 
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10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
 

Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren". 


Gerne können Sie uns auch telefonisch
erreichen um einen Termin zu vereinbaren.
 

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Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.

Wegleitung für Angehörige im Todesfall

 

Postverbindung

Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX