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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher, welche auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern Fussgänger/innen und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Eigentümer/innen von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden ersucht, gemäss Strassenreglement § 4.8 ihre Grünanlagen zu kontrollieren. 

Bitte schneiden Sie Ihre Bäume und Sträucher zurück: 

  • Bei Fahrbahnanstoss auf eine Höhe von mindestens 4.50 m
  • bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von 2.50 m
  • Strassenlampen, Verkehrs– und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt sein

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Der Gemeinderat ersucht Sie dringend im Interesse aller Verkehrsteilnehmer/innen, diese notwendigen Arbeiten zeitnah auszuführen. Grundeigentümer/innen können im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden. Kommt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer eines Grundstückes den Vorschriften des Strassenreglementes der Gemeinde Oberdorf trotz Aufforderung nicht nach, so kann die Gemeinde auf Kosten des/der Fehlbaren die Beseitigung selbst anordnen. 

Auch bitten wir im Interesse der nachbarschaftlichen Beziehungen, die Bäume und Sträucher gegenüber den privaten Nachbars-grundstücken zurückzuschneiden.

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom 24.06.2025
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Pfingsten 2025

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag 09. Juni 2025 (Pfingstmontag) geschlossen.

Am Dienstag, 10.06.2025 sind wir wieder für Sie da.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91.

Bei einem Todesfall wenden Sie sich betreffend Überführung an ein privates Bestattungsinstitut Ihrer Wahl (eine Liste finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.oberdorf.bl.ch/verwaltung/bestattungswesen). 
Zur Anzeige des Todesfalles sowie zur Organisation der Bestattung nehmen Sie bitte am Dienstag, 10.06.2025 mit uns Kontakt auf.

Info Wertstoffsammelstelle Eimattstrasse
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26.05.2025

1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24.03.2025 wird genehmigt.

Zu Traktandum 2 wird auf Antrag aus der Versammlung die geheime Abstimmung beschlossen.

2. Antrag aus der Versammlung auf Rückweisung des Projekts neues Wasserwerk z’Hof zur Überarbeitung und Redimensionierung. Der Rückweisungsantrag wird angenommen.

Da dem Kredit für das neue Wasserwerk z’Hof nicht zugestimmt wurde, werden das Traktandum 3 «Vertrag betreffend die Sicherung der Trink- und Löschwasserversorgung der Gemeinen Oberdorf und Niederdorf» und das Traktandum 4 «Gebührenerhöhung der Wasserversorgung» nicht behandelt.

Das Traktandum 6 wird vorgezogen.

6. Der Kredit über CHF 42'000.00 inkl. MwSt. für die Anschaffung von Bildschirmen für die Primarschule (Ersatz Beamer) wird angenommen.

5. Auf Antrag aus der Versammlung wird das Nichteintreten auf das Traktandum «Gebührenerhöhung Abwasserbeseitigung» beschlossen. Die Stellungnahme des Preisüberwachers ist abzuwarten.

7. Die Schlussabrechnung Kredit Anschaffung Fahrzeug Werkhof wird zur Kenntnis genommen.

Der Beschluss 6 unterliegt gemäss 
§ 49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist von 30 Tagen seit Beschlussfassung läuft am 25.06.2025 ab. Die Beschlüsse, die keinem Referendum unterstehen, werden mit dem Tag der Einwohnergemeindeversammlung rechtskräftig.

Neuigkeiten

Inserat VVOL Vereinsempfang TVO vom 22.06.2025
Anmeldeunterlagen zum J+S Kids4fun Sommerlager
Vortrag Positive Aspekte von Games
Freie Bahn für Igel und andere kleine Wildtiere
Schnupperlektion Piccolo & Trommel 2025

Uelischadblatt

Uelischadblatt 05/2025 Mai
Uelischadblatt 04/2025 April
Uelischadblatt 03/2025 März
Uelischadblatt 02/2025 Februar
Uelischadblatt 01/2025 Januar

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

Bankverbindung

BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2

Schalter-Öffnungszeiten

Montag 
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
 

Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren". 


Gerne können Sie uns auch telefonisch
erreichen um einen Termin zu vereinbaren.
 

Telefon-Zeiten

Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

Postverbindung

Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX