Die Verwaltung bleibt vom 24.12.2024 bis und mit 01.01.2025 geschlossen.
Für Bestattungsangelegenheiten sind wir unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 erreichbar.
Ab Donnerstag, 02.01.2025 sind wir wieder zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:
Schalteröffnungszeiten ohne Terminvereinbarung
Montag 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 10.00 – 11.30 Uhr 15.00 – 17.00 Uhr
Zeitfenster Buchung Online Termine
Montag 08.15 – 11.30 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr
Dienstag 08.15 – 11.30 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr
Mittwoch 08.15 – 11.30 Uhr
Donnerstag 13.30 – 15.00 Uhr
Freitag 08.15 – 11.30 Uhr
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Die Silvesternacht naht und damit auch die Feierlichkeiten im privaten Rahmen. Dazu gehört für viele das Abbrennen von Feuerwerk.
Nehmen Sie dabei bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Tierwelt.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am Silvesterabend erlaubt ist.
Wer bereits in den Tagen davor oder in den Tagen danach Feuerwerk abbrennt, kann gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberdorf gebüsst werden. Ausserdem bitten wir Sie, die Überreste Ihres Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.
Ein Schlüssel zum Erfolg für alle Kinder im Kanton Basel-Landschaft.
Frühe Sprachförderung Kanton Basel-Landschaft, Medienmitteilung Dezember 2024
Was ist neu:
Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr (erstmalig August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen Home | Deutschkenntnisse von Vorschulkindern - DaZ-V | Universität Basel auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.
Warum frühe Sprachförderung entscheidend ist:
Frühzeitige Sprachförderung trägt nicht nur zur Entwicklung eines umfangreichen Wortschatzes bei, sondern fördert auch die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Kinder, die schon früh in ihrem Leben mit mehreren Sprachen in Berührung kommen, entwickeln bessere Denkfähigkeiten, sind selbstbewusster im Umgang mit anderen und können ihre Bedürfnisse und Gefühle besser ausdrücken. Dies ist entscheidend für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und erleichtert den Einstieg in die Schule.
Kontaktperson: Verwalterin R. Senn / rikita.senn@oberdorf.bl.ch / 061 965 90 95
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Frühe Sprachförderung - Baselland
Während der Wintermonate erfolgt auf den Strassen wiederum ein reduzierter Winterdienst. Das heisst, der Einsatz von Taumittel wird je nach Wetterentwicklung zurückhaltend erfolgen.
Am Strassenrand parkierte Autos, welche die Schneeräumung behindern, sind unbedingt wegzustellen. Für Beschädigungen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.
T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch
BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2
Montag 23.12.2024
15.00 - 18.00 Uhr
Der Schalter wie auch das Telefon der Gemeindeverwaltung bleibt vom 24.12.24 bis und mit 01.01.2025 geschlossen.
Für Bestattungsgespräche sind wir unter der Telefonnummer 061 965 90 91 erreichbar.
Ab Donnerstag, 02.01.2025 sind wir wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.
Donnerstag 02.01.2025
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Montag 06.01.2025
15.00 - 18.00 Uhr
Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren".
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt
Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.
Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX