Ersatzwahl Gemeinderat
Zur Besetzung des freien Sitzes für die laufende Amtsperiode bis 30.06.2028 findet eine Ersatzwahl statt.
Gemäss unserer Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit der Stillen Wahl.
Termin für die Ersatzwahl und allfällige Nachwahl:
Ersatzwahl
Stille Wahl: Montag, 05.01.2026
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 08.03.2026
Nachwahl
Stille Wahl: Montag, 16.03.2026
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 14.06.2026
Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag der Ersatzwahl die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
Die nötigen Formulare können unter www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen/kommunale-wahlen heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Es gelten die §§ 30, 33 Abs. 3 - 5 und § 33a des Gesetzes über die politischen Recht.
Ersatzwahl Sozialhilfebehörde
Zur Besetzung des freien Sitzes für die laufende Amtsperiode bis 31.12.2028 findet eine Ersatzwahl statt.
Gemäss unserer Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit der Stillen Wahl.
Termin für die Ersatzwahl und allfällige Nachwahl:
Ersatzwahl
Stille Wahl: Montag, 05.01.2026
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 08.03.2026
Nachwahl
Stille Wahl: Montag, 16.03.2026
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 14.06.2026
Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag der Ersatzwahl die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
Die nötigen Formulare können unter www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen/kommunale-wahlen heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Es gelten die §§ 30, 33 Abs. 3 - 5 und § 33a des Gesetzes über die politischen Recht.


