Archiv

Amtliche Publikationen

Erweiterung Gemeinschaftsgrab St. Peter

Das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof St. Peter wird vom 3. bis 21. März 2025 umfassend saniert und vergrössert. 

Wir bitten Sie, alle Blumen, Erinnerungsgegenstände etc. bis Ende Februar zu entfernen. Übriggebliebenes wird vom Werkhof-Team abgeräumt und eine Zeit lang aufbewahrt.

Die Friedhofskommission St. Peter dankt für Ihr Verständnis!

Sirenentest 05.02.2025
Kandidatur Nachwahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission

Für die Nachwahl eines Mitgliedes in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission für die laufende Amtsperiode bis 30.06.2028 wurde der Gemeindeverwaltung folgende Kandidatur bekanntgegeben:

  • Nägelin Luis

Die Nachwahl findet ordnungsgemäss am 09.02.2025 an der Urne statt.

Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen 09. Februar 2025
Nachtrag zum Referendum Investitionsbeitrag Ersatz Kunstrasen z`Hof

Gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 05.12.2024 betreffend Investitionsbeitrag über 
Fr. 530’000.00 (inkl. MwSt.) für den Ersatz Kunstrasen z’Hof wurde das Referendum ergriffen.

Die Prüfung der fristgerecht eingereichten Unterschriftenlisten für das Referendum hat ergeben, dass die notwendige Anzahl der 
gültigen Unterschriften erreicht wurde.

Der Gemeinderat hat das Abstimmungsdatum auf den 18.05.2025 festgelegt.

Referendum Investitionsbeitrag Ersatz Kunstrasen z’Hof

Die Prüfung der fristgerecht eingereichten Unterschriftenlisten für das Referendum gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 05.12.2024 betreffend Investitionsbeitrag über Fr. 530’000.00 (inkl. MwSt.) für den Ersatz Kunstrasen z’Hof hat ergeben, dass die notwendige Anzahl der gültigen Unterschriften erreicht wurde.

Das Referendum ist somit zustande gekommen.

Sirenentest 5. Februar 2025
Öffnungszeiten über die Festtage
Einladung zum Neujahrsapéro 2025

 

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr

Die Verwaltung bleibt vom 24.12.2024 bis und mit 01.01.2025 geschlossen. 
Für Bestattungsangelegenheiten sind wir unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 erreichbar.

Ab Donnerstag, 02.01.2025 sind wir wieder zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:

Schalteröffnungszeiten ohne Terminvereinbarung
Montag             15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag       10.00 – 11.30 Uhr            15.00 – 17.00 Uhr

Zeitfenster Buchung Online Termine
Montag             08.15 – 11.30 Uhr           13.30 – 15.00 Uhr
Dienstag           08.15 – 11.30 Uhr            13.30 – 17.00 Uhr
Mittwoch          08.15 – 11.30 Uhr
Donnerstag      13.30 – 15.00 Uhr
Freitag              08.15 – 11.30 Uhr

 Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

Feuerwerk zum Silvester
Feuerwerk zum Silvester

Die Silvesternacht naht und damit auch die Feierlichkeiten im privaten Rahmen. Dazu gehört für viele das Abbrennen von Feuerwerk.
Nehmen Sie dabei bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Tierwelt.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am Silvesterabend erlaubt ist. 

Wer bereits in den Tagen davor oder in den Tagen danach Feuerwerk abbrennt, kann gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberdorf gebüsst werden. Ausserdem bitten wir Sie, die Überreste Ihres Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.

Frühe Sprachförderung

Ein Schlüssel zum Erfolg für alle Kinder im Kanton Basel-Landschaft.

Frühe Sprachförderung Kanton Basel-Landschaft, Medienmitteilung Dezember 2024

Was ist neu:
Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr (erstmalig August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen Home | Deutschkenntnisse von Vorschulkindern - DaZ-V | Universität Basel auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.

Warum frühe Sprachförderung entscheidend ist:
Frühzeitige Sprachförderung trägt nicht nur zur Entwicklung eines umfangreichen Wortschatzes bei, sondern fördert auch die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Kinder, die schon früh in ihrem Leben mit mehreren Sprachen in Berührung kommen, entwickeln bessere Denkfähigkeiten, sind selbstbewusster im Umgang mit anderen und können ihre Bedürfnisse und Gefühle besser ausdrücken. Dies ist entscheidend für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und erleichtert den Einstieg in die Schule.

Kontaktperson: Verwalterin R. Senn / rikita.senn@oberdorf.bl.ch / 061 965 90 95

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Frühe Sprachförderung - Baselland

 

 

Beschlussprotokoll Einwohnergemeindeversammlung 05.12.2024.pdf
Sperrung Schulstrasse 10.12.2024 (Verzweigung Breitenweg bis Neumattstrasse)

Aufgrund eines Anlasses ist die Schulstrasse am Dienstag, 10.12.2024 von 17.45 – 18.45 Uhr ab der Verzweigung Breitenweg bis zur Verzweigung Neumattstrasse für den Verkehr gesperrt. Für die Umleitung des Verkehrs ist gesorgt.

Gemeindeversammlungen 2025
Gemeindeversammlungen 2025

Der Gemeinderat hat die Termine der Einwohnergemeindeversammlungen im nächsten Jahr wie folgt festgelegt:

  • Montag, 24. März 2025
  • Dienstag, 24. Juni 2025
  • Mittwoch, 15. Oktober 2025
  • Donnerstag, 4. Dezember 2025
Resultat Ersatzwahl 1 Mitglied in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission

Stimmbeteiligung: 17.76 %
Absolutes Mehr: 51

Stimmen hat erhalten und gewählt ist:
- niemand hat das Absolute Mehr erreicht

Stimmen hat erhalten aber das Absolute Mehr nicht erreicht:
- Nägelin Louis - 26 Stimmen

Da der freie Sitz in der Geschäft- und Rechnungsprüfungskommission nicht besetzt werden konnte, findet eine Nachwahl statt.

Termine Nachwahl
Stille Wahl: Montag, 02.12.2024
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Urnenwahl: Sonntag, 09.02.2025

Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.

Die nötigen Formulare können unter www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen/k… heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.

Es gelten die §§ 30, 33 Abs. 3 - 5 und § 33a des Gesetzes über die politischen Recht.

Betreffend die Beschwerdemöglichkeit zu den Wahlen wird auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte verwiesen. 

Naturpark Baselbiet

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Beitritt zum Trägerverein Naturpark Baselbiet an der Einwohnergemeindeversammlung im März 2025 traktandiert wird.

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom 05.12.2024
Aufgebot zum Nachschiesskurs 2024
Einladung Informationsveranstaltung Projekt Ersatz Kunstrasen 18.11.2024

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

Bankverbindung

BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2

Schalter-Öffnungszeiten

Montag 
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
 

Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren". 


Gerne können Sie uns auch telefonisch
erreichen um einen Termin zu vereinbaren.
 

Telefon-Zeiten

Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

Postverbindung

Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX