Setzzeit der Wildtiere: Im Wald und an Waldsäumen gilt von April bis Ende Juli eine generelle Leinenpflicht. In der übrigen Zeit gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen. Im Siedlungsgebiet gilt ganzjährig die Leinenpflicht.
Allen Hundebesitzerinnen und -besitzer die sich an die Regeln halten ein herzliches Danke.
Für den Gemeinderat – Andy Dettwiler, Ressort Umwelt.
