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Amtliche Publikationen
Nach wie vor werden die Öl- und Gasfeuerungskontrollen im Turnus von zwei Jahren vorgenommen. In der bevorstehenden Heizperiode 2026/2027 wird die Kontrolle auf der Ostseite der Gemeinde fällig.
Die Anlagenbesitzer*innen werden durch den Feuerungskontrolleur Benno Koller voravisiert.
Soll die Kontrollmessung durch eine Servicefirma durchgeführt werden, sind die entsprechenden Formulare bei Benno Koller zu beziehen. Die Resultate der Servicekontrolle (Messprotokoll) sind zusammen mit dem Original des ausgefüllten Kontrollblattes inkl. zwei Messstreifen der FEUKONummer dem Feuerungskontrolleur Benno Koller, Lerchenstrasse 7, 4434 Hölstein bis 31.05.2027 einzureichen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Feuerungskontrolleur Benno Koller (Telefon: 061 951 16 14 oder Mail: benno@kaminfeger-koller.ch) gerne zur Verfügung. Die Feuerungskontrolle erfolgt ab sofort bis ca. 30.09.2026.
Der Gemeinderat stellt fest, dass Tempo 30 nicht immer eingehalten wird. Gerne ruft der Gemeinderat in Erinnerung, dass seit dem Jahr 2011 auf der ganzen Ostseite des Dorfes Tempo 30 und somit Rechtsvortritt gilt.
Tempo 30 erhöht die Sicherheit und Wohnqualität in Quartieren. Die tiefere Geschwindigkeit führt zu ruhigerem Fahrverhalten, reduziert Abgas- und Lärmemissionen und vermindert den Durchgangsverkehr. Die Anzahl und Schwere von Unfällen nimmt ab, die Wege für Schulkinder sind weniger gefährlich.
Mit vermehrten Geschwindigkeitskontrollen und Geschwindigkeitsanzeigen mit einem Smiley soll die Einhaltung von Tempo 30 umgesetzt werden.
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.
Allgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Durch die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser.
Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen bleiben weiterhin gültig.
Einzelne, aus Gärten und Parks entwichene ausländische Pflanzenarten werden zunehmend zu einem Problem. Eingeschleppte Pflanzenarten (invasive Neophyten) wie drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau, japanischer Staudenknöterich, Ambrosia, kanadische Goldrute, Berufkraut usw. verursachen zunehmend ökonomische und ökologische Schäden. Seit über 10 Jahren organisierten die Gemeinden Oberdorf und Waldenburg und der Verein natur wb-tal gemeinsame Aktionen mit der Bevölkerung um die Ausbreitung dieser Pflanzen einzudämmen.
Auch dieses Jahr wird nun ein weiterer praktischer Pflegeeinsatz zur Entfernung der Problempflanzen inkl. Informationen zu den verschiedenen Neophytenarten in den beiden Gemeinden organisiert. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an diesem Abend aktiv mitzuhelfen und die Informationsmöglichkeit zu nutzen.
Der Anlass findet am Freitagabend, den 7. August 2026, um 1730 Uhr statt und dauert ca. 2 ½ Stunden. Treffpunkt und Ausgangspunkt für beide Gemeinden ist der Forstwerkhof in Waldenburg (Werkhofareal ausgangs Stedtli, Richtung Langenbruck). Es würde die Organisatoren freuen, wenn möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner am kurzen Pflegeeinsatz mithelfen, welcher mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen wird.
Gemeinderäte Oberdorf & Waldenburg, Verein natur wb-tal, Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzkommission (NULS) Waldenburg
Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.
Allgemeine Lage
Mit diversen Verfügungen (25., 29. Juni, 3. Juli sowie 13. Juli 2026) hat der Kanton Basel-Landschaft Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Der wenige Regen der vergangenen Stunden hat keine Entspannung gebracht und es sind keine ergiebigen Regenfälle prognostiziert.
Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und den geringen Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
- Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
- Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
- Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
- Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 13. Juli 2026, 18.00 Uhr, ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse.
Allgemeine Lage
Mit Verfügung vom 25., 29. Juni sowie vom 03. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Da es in den vergangenen Wochen weiterhin wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Wasserstände in der Birsig sehr tief. Die Abflussmenge liegt unter dem Minimalwert und die Birsig droht auszutrocknen. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.
Absolutes Feuerverbot
Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht.
Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Mit Verfügung vom 23.06.2026 hat der Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden den Finanzausgleich für das Jahr 2026 mitgeteilt. Berechnungsgrundlage ist die Steuerkraft. Die Steuerkraft einer Einwohnergemeinde ist die Summe ihrer mit dem fiktiven (durchschnittlichen) Steuerfuss (55.43 %) umgerechneten Steuererträge des Jahres 2025 der natürlichen und juristischen Personen geteilt durch die Einwohnerzahl.
16 Gebergemeinden deren Steuerkraft über den Ausgleichsniveau 2026 von 2 920 Franken liegt bezahlen 71 Mio. Franken in den Ressourcenausgleich (horizontaler Finanzausgleich) ein. Davon erhalten 70 Empfängergemeinden 93.9 Mio. Franken. Die Differenz wird dem Ausgleichsfonds entnommen, welcher als «Schwankungsreserve» betrachtet werden kann. Die Höhe des Beitrages pro Einwohner einer Empfängergemeinde entspricht der Differenz ihrer Steuerkraft zum Ausgleichsniveau.
Die Steuerkraft der Gemeinde Oberdorf beträgt für das Finanzausgleichsjahr 2026 1 644 Franken pro Einwohner. Die Differenz zum Ausgleichsniveau von 2 920 Franken beträgt 1 276 Franken pro Einwohner. Die Steuerkraft des ganzen Kantons beträgt 3 168 Franken pro Einwohner. Aus dem Ressourcenausgleich erhält Oberdorf für das Jahr 2026 3.3 Mio. Franken
Der Kanton leistet denjenigen Einwohnergemeinden Lastenabgeltungen (vertikaler Finanzausgleich), die in den Bereichen Sozialhilfe, Bildung und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten haben. Oberdorf erhält im Jahr 2026 eine Lastenabgeltung von 599 035 Franken.
Zusätzlich erhält die Gemeinde Oberdorf einen Solidaritätsbeitrag von 86 306 Franken wegen der überdurchschnittlichen Sozialhilfequote von 4 Prozent (Ø Kanton: 2.4 Prozent).
Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Allgemeine Lage
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wird daher per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf Stufe 4 (gross) angehoben.
Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
- Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.
Das Ergebnis der Ersatzwahl eines Mitglieds in den Schulrat Primarstufe Oberdorf-Liedertswil für die laufende Amtsperiode bis 31.07.2028 wurde in geeigneter Weise veröffentlicht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen.
Der Gemeinderat stellt das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von Andrea Rudin erwahrt.
Wir gratulieren der Gewählten und wünscht ihr bei der Ausübung des Amtes viel Freude und Erfolg.
Die für die laufende Amtsperiode 01.07.2026 – 30.06.2028 gewählten Gemeinderätin und Gemeinderäte haben die Departementsverteilung wie folgt vorgenommen:
Piero Grumelli
Präsidium, Verwaltung, Bildung, Liegenschaften, öffentlicher Verkehr
Reto Schäfer
Kultur, Entsorgung, Umweltschutz, Energie, Gesundheit (KJZ), Soziale Sicherheit (FEB, VTOB, Mittagstische) Friedhof
Hannes Schweizer
Bauwesen, Raumplanung, Verkehr, Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft
Natalie Seidel
Sozialwesen, Gesundheit (Alter und Spitex)
Michael Wild
Sicherheit, Finanzen, KESB inkl. Delegierter Spruchkörper
Am 25.08.2026 findet eine zusätzliche Einwohnergemeindeversammlung statt. Thema wird das neue Wasserwerk z’Hof sein.
Die anhaltende Hitze und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 30. Juni 2026, 12.00 Uhr, neue zusätzliche Massnahmen. Diese betreffen vor allem die Nutzung der Ergolz sowie die Wasserentnahme aus der Ergolz und deren Zuflüsse.
Allgemeine Lage
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Pegelstände der Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft weiterhin sehr tief. Der tiefe Wasserstand der Ergolz und die damit zusammenhängenden hohen Wassertemperaturen führen zudem zu Hitzestress bei den Fischen.
Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden Hitze und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 30. Juni 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
• Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz wird von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein ausgeweitet.
• Für die Ergolz und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.
Bestehende Massnahmen
Weiterhin gilt (Medienmitteilung vom 26. Juni 2026):
• Waldbrandgefahr: Im Wald und an Waldrändern ist das Entfachen von Feuer verboten.
Das Verbot gilt bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand; ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen. Ebenfalls generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
• Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
• Bade- und Betretungsverbot: für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs (Medienmitteilung vom 24. Juni 2026)
Die Bevölkerung wird aufgrund der anhaltenden Trockenheit gebeten, sparsam und sinnvoll mit dem Trinkwasser umzugehen. Auf das Waschen von Fahrzeugen, das Befüllen von Schwimmbädern und das Bewässern des Rasens mit dem Rasensprenger ist zu verzichten. Das Bewässern von Gärten ist auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Als weitere Massnahme zum Wassersparen hat die Gemeinde Oberdorf die Dorfbrunnen abgestellt.
Der Gemeinderat Oberdorf und der Brunnenmeister appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und danken für die Umsetzung der entsprechenden Sparmassnahmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir haben Wasserverlust auf unserem Gemeindenetz und konnten bisher nicht alle Lecks lokalisieren.
Bitte kontrollieren Sie folgendes:
- Sind Geräusche hörbar an der Leitung vor oder nach der Wasseruhr ohne Wasserbezug?
- Zählt die Wasseruhr auch ohne Wasserbezug in der Liegenschaft?
Bei Feststellungen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Brunnenmeister Tschudin Haustechnik AG, Tel. 061 961 80 19
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
