Bitte Besprechungstermine im Voraus telefonisch anmelden. 061 965 90 90
Jeder Todesfall, auch von Einwohnern, die ausserhalb der Gemeinde verstorben sind, ist von den nächsten Angehörigen innerhalb von 2 Tagen der Wohnsitzgemeinde zu melden.
Vorgehen an Feiertagen oder Abwesenheit des Verwaltungspersonals:
Während den Feiertagen oder Abwesenheit der Verwaltung, wenden Sie sich bitte an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen. Für Aufbahrungen sind entweder Bürgin & Thoma Tel. 061 921 08 90 oder Bieli Bestattungen Tel. 061 922 20 00 zuständig.
Todesfall innerhalb der Gemeinde:
- Wenn die Person im Altersheim oder in einer Institution verstorben ist, bitte Familienbüchlein und Kopie der Todesbescheinigung des Arztes mitbringen
- Wenn die Person zu Hause verstorben ist, bitte Todesbescheinigung des Arztes im Original mitbringen
Todesfall ausserhalb der Gemeinde:
- Bitte Familienbüchlein mit Eintrag des Zivilstandsamtes des Todesortes sowie die Todesanzeige mitbringen
Besprechungstermine sind am besten ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren. Melden Sie sich dazu bitte vorgängig telefonisch an. Gemeinsam mit den Angehörigen werden dabei organisatorische Fragen besprochen, wie z.B.:
- Überführung der/des Verstorbenen
- Kremation oder Erdbestattung
- Ort, Datum und Zeitpunkt der Trauerfeier/Beisetzung
- Ablauf der Beisetzung
- Kirchliche Begleitung
In Oberdorf gibt es einen Friedhof bei der evangelisch-reformierte Kirche St. Peter in Oberdorf. Die Kirche befindet sich an der Hauptstrasse zwischen Niederdorf und Oberdorf. Die römisch-katholische Kirche befindet sich ein wenig oberhalb im Dorf, am Futterstiegweg.