Grabräumung im April 2024

Grabräumung Friedhof St. Peter der Gemeinden Oberdorf, Niederdorf und Liedertswil

Gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen des Kirchensprengels St. Peter gilt für Erwachsenen- und Urnengräber eine Ruhezeit von 25 Jahren.

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit werden die Gräber der 

Bestattungsjahrgänge 1998 und 1999 per 8. April 2024 aufgehoben.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

Bankverbindung

BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2

Schalter-Öffnungszeiten

Montag 23.12.2024
15.00 - 18.00 Uhr

Der Schalter und das Telefon der Gemeindeverwaltung bleiben vom 24.12.24 bis und mit 01.01.2025 geschlossen.
Für Bestattungsgespräche sind wir unter der Telefonnummer 061 965 90 91 erreichbar.

Ab Donnerstag, 02.01.2025 sind wir wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.

Donnerstag 02.01.2025
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Montag 06.01.2025
15.00 - 18.00 Uhr

Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren".

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

 

Telefon-Zeiten

Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

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