Während der Wintermonate erfolgt auf den Strassen wiederum ein reduzierter Winterdienst. Das heisst, der Einsatz von Taumittel wird je nach Wetterentwicklung zurückhaltend erfolgen.
Am Strassenrand parkierte Autos, welche die Schneeräumung behindern, sind unbedingt wegzustellen. Für Beschädigungen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.