Ein Schlüssel zum Erfolg für alle Kinder im Kanton Basel-Landschaft.

Frühe Sprachförderung Kanton Basel-Landschaft, Medienmitteilung Dezember 2024

Was ist neu:
Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr (erstmalig August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen Home | Deutschkenntnisse von Vorschulkindern - DaZ-V | Universität Basel auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.

Warum frühe Sprachförderung entscheidend ist:
Frühzeitige Sprachförderung trägt nicht nur zur Entwicklung eines umfangreichen Wortschatzes bei, sondern fördert auch die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Kinder, die schon früh in ihrem Leben mit mehreren Sprachen in Berührung kommen, entwickeln bessere Denkfähigkeiten, sind selbstbewusster im Umgang mit anderen und können ihre Bedürfnisse und Gefühle besser ausdrücken. Dies ist entscheidend für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und erleichtert den Einstieg in die Schule.

Kontaktperson: Verwalterin R. Senn / rikita.senn@oberdorf.bl.ch / 061 965 90 95

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Frühe Sprachförderung - Baselland

 

 

Mitteilung vom

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Für Bestattungsgespräche sind wir unter der Telefonnummer 061 965 90 91 erreichbar.

Ab Donnerstag, 02.01.2025 sind wir wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.

Donnerstag 02.01.2025
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Montag 06.01.2025
15.00 - 18.00 Uhr

Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren".

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

 

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Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

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