Holzfeuerungskontrolle
Holzfeuerungskontrolle
Der Gemeinderat hat das neue Reglement und die Verordnung zur Feuerungskontrolle, genehmigt durch die Bau- und Umweltschutzdirektion, per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Damit setzt sie die Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes und die kantonalen Bestimmungen um, die neu auch die Kontrolle von Holzfeuerungen vorsieht.
Mit der Koordination der Holzfeuerungskontrollen wurde die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) Basel-Landschaft beauftragt.
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