Kandidaturen Ersatzwahl Gemeinderat und Sozialhilfebehörde

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Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft hat am 15.01.2026 das von der Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf am 04.12.2025 beschlossene Reglement über das Halten von Hunden genehmigt.
Das Reglement ist mit der Genehmigung durch die VGD BL in Kraft getreten.
Bis zum heutigen Tag wurde der Verwaltung die Kandidatur von Frau Monika Weinmann für den freien Sitz im Gemeinderat bekannt gegeben.
Damit den Wahlunterlagen für die Urnenwahl am 08.03.2026 ein Informationsblatt beigelegt werden kann, bittet die Verwaltung die Personen, welche für den freien Sitz im Gemeinderat oder in der Sozialhilfebehörde kandidieren, um Mitteilung bis 21.01.2026.
Später bekannt gegebene Kandidaturen werden in der ObZ, auf unserer Homepage und in der Gemeinde News App publiziert.
Ersatzwahl Sozialhilfebehörde
Für den freien Sitz in der Sozialhilfebehörde für die laufende Amtsperiode bis 31.12.2028, ist auf der Gemeindeverwaltung kein Wahlvorschlag eingegangen.
Die Stille Wahl ist somit nicht zustande gekommen.
Die Wahl wird ordnungsgemäss am 08.03.2026 an der Urne stattfinden. Es gilt das Absolute Mehr.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Kandidatinnen/Kandidaten ihre Kandidatur zu melden, damit diese publiziert werden können.
Ersatzwahl Gemeinderat
Für den freien Sitz im Gemeinderat Oberdorf für die laufende Amtsperiode bis 30.06.2028, ist auf der Gemeindeverwaltung kein Wahlvorschlag eingegangen.
Die Stille Wahl ist somit nicht zustande gekommen.
Die Wahl wird ordnungsgemäss am 08.03.2026 an der Urne stattfinden. Es gilt das Absolute Mehr.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Kandidatinnen/Kandidaten ihre Kandidatur zu melden, damit diese publiziert werden können.
Die Gemeindeverwaltung Oberdorf bleibt während der Feiertage geschlossen vom:
Mittwoch, 24.12.2025 – Freitag, 02.01.2026
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91
Ab Montag, 5. Januar 2026 ist die Verwaltung wieder unter den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.
T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch
BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2
Montag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren".
Gerne können Sie uns auch telefonisch
erreichen um einen Termin zu vereinbaren.
Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt
Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.
Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
Wegleitung für Angehörige im Todesfall
Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX