Finanzausgleich 2026
Mit Verfügung vom 23.06.2026 hat der Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden den Finanzausgleich für das Jahr 2026 mitgeteilt. Berechnungsgrundlage ist die Steuerkraft. Die Steuerkraft einer Einwohnergemeinde ist die Summe ihrer mit dem fiktiven (durchschnittlichen) Steuerfuss (55.43 %) umgerechneten Steuererträge des Jahres 2025 der natürlichen und juristischen Personen geteilt durch die Einwohnerzahl.
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