Aktuelles

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Amtliche Publikationen

Ausmerzaktion eingeschleppte Problempflanzen
Neophyten-Ausmerzaktion 07.08.2026

Einzelne, aus Gärten und Parks entwichene ausländische Pflanzenarten werden zunehmend zu einem Problem. Eingeschleppte Pflanzenarten (invasive Neophyten) wie drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau, japanischer Staudenknöterich, Ambrosia, kanadische Goldrute, Berufkraut usw. verursachen zunehmend ökonomische und ökologische Schäden. Seit über 10 Jahren organisierten die Gemeinden Oberdorf und Waldenburg und der Verein natur wb-tal gemeinsame Aktionen mit der Bevölkerung um die Ausbreitung dieser Pflanzen einzudämmen. 

Auch dieses Jahr wird nun ein weiterer praktischer Pflegeeinsatz zur Entfernung der Problempflanzen inkl. Informationen zu den verschiedenen Neophytenarten in den beiden Gemeinden organisiert. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an diesem Abend aktiv mitzuhelfen und die Informationsmöglichkeit zu nutzen.

Der Anlass findet am Freitagabend, den 7. August 2026, um 1730 Uhr statt und dauert ca. 2 ½ Stunden. Treffpunkt und Ausgangspunkt für beide Gemeinden ist der Forstwerkhof in Waldenburg (Werkhofareal ausgangs Stedtli, Richtung Langenbruck). Es würde die Organisatoren freuen, wenn möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner am kurzen Pflegeeinsatz mithelfen, welcher mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen wird.

Gemeinderäte Oberdorf & Waldenburg, Verein natur wb-tal, Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzkommission (NULS) Waldenburg

Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.  

Allgemeine Lage
Mit diversen Verfügungen (25., 29. Juni, 3. Juli sowie 13. Juli 2026) hat der Kanton Basel-Landschaft Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Der wenige Regen der vergangenen Stunden hat keine Entspannung gebracht und es sind keine ergiebigen Regenfälle prognostiziert.

Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und den geringen Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:

  • Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
     
  • Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
     
  • Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
     
  • Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
     
  • Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein.

Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.


Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

Einladung zum Neophyten-Tag am 7. August 2026
Kanton Basel-Landschaft erlässt Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse; weiterhin Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 13. Juli 2026, 18.00 Uhr, ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse.   

Allgemeine Lage 
Mit Verfügung vom 25., 29. Juni sowie vom 03. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Da es in den vergangenen Wochen weiterhin wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Wasserstände in der Birsig sehr tief. Die Abflussmenge liegt unter dem Minimalwert und die Birsig droht auszutrocknen. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. 

Absolutes Feuerverbot 
Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.). 
Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht.  
Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.  

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

Amtliche Bekanntmachung - Errichtung Sperrgebiet aufgrund Sauerbrut der Bienen

Neuigkeiten

Pilzkontrolle
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KIDS Day - Feuerwehrverein WOLF
Geführter Dorfrundgang in Oberdorf am 24.09.2026

Der Verein Region Wasserfallen Juraparadies lädt am 24.09.2026 zum geführen Abendspaziergang in Oberdorf mit Anekdoten und Apéro ein.

Termin: Donnerstag, 24.09.2026 / 18.00 - 19.30 Uhr

Tickets können unter folgendem Link gekauft werden: Baselland Tourismus | Geführter Dorfrundgang in Oberdorf

Erklärvideo der Bundeskanzlei zum korrekten Ausfüllen von Unterschriftenlisten für eidgenössische Volksbegehren
Vereinsempfang vom 5. Juli 2026

Uelischadblatt

Uelischadblatt 12/2025 Dezember
Uelischadblatt 11/2025 November
Uelischadblatt 10/2025 Oktober
Uelischadblatt 09/2025 September
Uelischadblatt 08/2025 August

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Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.bl-oberdorf.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.

Wegleitung für Angehörige im Todesfall

 

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