Aktuelles

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Amtliche Publikationen

Öl- und Gasfeuerungskontrolle 2026/2027

Nach wie vor werden die Öl- und Gasfeuerungskontrollen im Turnus von zwei Jahren vorgenommen. In der bevorstehenden Heizperiode 2026/2027 wird die Kontrolle auf der Ostseite der Gemeinde fällig.

Die Anlagenbesitzer*innen werden durch den Feuerungskontrolleur Benno Koller voravisiert.

Soll die Kontrollmessung durch eine Servicefirma durchgeführt werden, sind die entsprechenden Formulare bei Benno Koller zu beziehen. Die Resultate der Servicekontrolle (Messprotokoll) sind zusammen mit dem Original des ausgefüllten Kontrollblattes inkl. zwei Messstreifen der FEUKONummer dem Feuerungskontrolleur Benno Koller, Lerchenstrasse 7, 4434 Hölstein bis 31.05.2027 einzureichen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Feuerungskontrolleur Benno Koller (Telefon: 061 951 16 14 oder Mail: benno@kaminfeger-koller.ch) gerne zur Verfügung. Die Feuerungskontrolle erfolgt ab sofort bis ca. 30.09.2026.

Einhaltung Tempo 30

Der Gemeinderat stellt fest, dass Tempo 30 nicht immer eingehalten wird. Gerne ruft der Gemeinderat in Erinnerung, dass seit dem Jahr 2011 auf der ganzen Ostseite des Dorfes Tempo 30 und somit Rechtsvortritt gilt.

Tempo 30 erhöht die Sicherheit und Wohnqualität in Quartieren. Die tiefere Geschwindigkeit führt zu ruhigerem Fahrverhalten, reduziert Abgas- und Lärmemissionen und vermindert den Durchgangsverkehr. Die Anzahl und Schwere von Unfällen nimmt ab, die Wege für Schulkinder sind weniger gefährlich.

Mit vermehrten Geschwindigkeitskontrollen und Geschwindigkeitsanzeigen mit einem Smiley soll die Einhaltung von Tempo 30 umgesetzt werden.

Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs

Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.

Allgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Durch die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser.

Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:

  • Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.

Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Bestehende Massnahmen bleiben weiterhin gültig.

Ausmerzaktion eingeschleppte Problempflanzen
Neophyten-Ausmerzaktion 07.08.2026

Einzelne, aus Gärten und Parks entwichene ausländische Pflanzenarten werden zunehmend zu einem Problem. Eingeschleppte Pflanzenarten (invasive Neophyten) wie drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau, japanischer Staudenknöterich, Ambrosia, kanadische Goldrute, Berufkraut usw. verursachen zunehmend ökonomische und ökologische Schäden. Seit über 10 Jahren organisierten die Gemeinden Oberdorf und Waldenburg und der Verein natur wb-tal gemeinsame Aktionen mit der Bevölkerung um die Ausbreitung dieser Pflanzen einzudämmen. 

Auch dieses Jahr wird nun ein weiterer praktischer Pflegeeinsatz zur Entfernung der Problempflanzen inkl. Informationen zu den verschiedenen Neophytenarten in den beiden Gemeinden organisiert. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an diesem Abend aktiv mitzuhelfen und die Informationsmöglichkeit zu nutzen.

Der Anlass findet am Freitagabend, den 7. August 2026, um 1730 Uhr statt und dauert ca. 2 ½ Stunden. Treffpunkt und Ausgangspunkt für beide Gemeinden ist der Forstwerkhof in Waldenburg (Werkhofareal ausgangs Stedtli, Richtung Langenbruck). Es würde die Organisatoren freuen, wenn möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner am kurzen Pflegeeinsatz mithelfen, welcher mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen wird.

Gemeinderäte Oberdorf & Waldenburg, Verein natur wb-tal, Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzkommission (NULS) Waldenburg

Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.  

Allgemeine Lage
Mit diversen Verfügungen (25., 29. Juni, 3. Juli sowie 13. Juli 2026) hat der Kanton Basel-Landschaft Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Der wenige Regen der vergangenen Stunden hat keine Entspannung gebracht und es sind keine ergiebigen Regenfälle prognostiziert.

Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und den geringen Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:

  • Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
     
  • Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
     
  • Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
     
  • Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
     
  • Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein.

Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.


Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

Neuigkeiten

Dielenberger Wyystube - 800 Joor Lampi
Downloads
Besenwirtschaft 2026
Pilzkontrolle
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KIDS Day - Feuerwehrverein WOLF
Geführter Dorfrundgang in Oberdorf am 24.09.2026

Der Verein Region Wasserfallen Juraparadies lädt am 24.09.2026 zum geführen Abendspaziergang in Oberdorf mit Anekdoten und Apéro ein.

Termin: Donnerstag, 24.09.2026 / 18.00 - 19.30 Uhr

Tickets können unter folgendem Link gekauft werden: Baselland Tourismus | Geführter Dorfrundgang in Oberdorf

Uelischadblatt

Uelischadblatt 12/2025 Dezember
Uelischadblatt 11/2025 November
Uelischadblatt 10/2025 Oktober
Uelischadblatt 09/2025 September
Uelischadblatt 08/2025 August

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Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

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08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.bl-oberdorf.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.

Wegleitung für Angehörige im Todesfall

 

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