Mit Verfügung vom 23.06.2026 hat der Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden den Finanzausgleich für das Jahr 2026 mitgeteilt. Berechnungsgrundlage ist die Steuerkraft. Die Steuerkraft einer Einwohnergemeinde ist die Summe ihrer mit dem fiktiven (durchschnittlichen) Steuerfuss (55.43 %) umgerechneten Steuererträge des Jahres 2025 der natürlichen und juristischen Personen geteilt durch die Einwohnerzahl.
16 Gebergemeinden deren Steuerkraft über den Ausgleichsniveau 2026 von 2 920 Franken liegt bezahlen 71 Mio. Franken in den Ressourcenausgleich (horizontaler Finanzausgleich) ein. Davon erhalten 70 Empfängergemeinden 93.9 Mio. Franken. Die Differenz wird dem Ausgleichsfonds entnommen, welcher als «Schwankungsreserve» betrachtet werden kann. Die Höhe des Beitrages pro Einwohner einer Empfängergemeinde entspricht der Differenz ihrer Steuerkraft zum Ausgleichsniveau.
Die Steuerkraft der Gemeinde Oberdorf beträgt für das Finanzausgleichsjahr 2026 1 644 Franken pro Einwohner. Die Differenz zum Ausgleichsniveau von 2 920 Franken beträgt 1 276 Franken pro Einwohner. Die Steuerkraft des ganzen Kantons beträgt 3 168 Franken pro Einwohner. Aus dem Ressourcenausgleich erhält Oberdorf für das Jahr 2026 3.3 Mio. Franken
Der Kanton leistet denjenigen Einwohnergemeinden Lastenabgeltungen (vertikaler Finanzausgleich), die in den Bereichen Sozialhilfe, Bildung und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten haben. Oberdorf erhält im Jahr 2026 eine Lastenabgeltung von 599 035 Franken.
Zusätzlich erhält die Gemeinde Oberdorf einen Solidaritätsbeitrag von 86 306 Franken wegen der überdurchschnittlichen Sozialhilfequote von 4 Prozent (Ø Kanton: 2.4 Prozent).
