Aktuelles

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Amtliche Publikationen

Finanzausgleich 2026

Mit Verfügung vom 23.06.2026 hat der Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden den Finanzausgleich für das Jahr 2026 mitgeteilt. Berechnungsgrundlage ist die Steuerkraft. Die Steuerkraft einer Einwohnergemeinde ist die Summe ihrer mit dem fiktiven (durchschnittlichen) Steuerfuss (55.43 %) umgerechneten Steuererträge des Jahres 2025 der natürlichen und juristischen Personen geteilt durch die Einwohnerzahl. 

16 Gebergemeinden deren Steuerkraft über den Ausgleichsniveau 2026 von 2 920 Franken liegt bezahlen 71 Mio. Franken in den Ressourcenausgleich (horizontaler Finanzausgleich) ein. Davon erhalten 70 Empfängergemeinden 93.9 Mio. Franken. Die Differenz wird dem Ausgleichsfonds entnommen, welcher als «Schwankungsreserve» betrachtet werden kann. Die Höhe des Beitrages pro Einwohner einer Empfängergemeinde entspricht der Differenz ihrer Steuerkraft zum Ausgleichsniveau. 

Die Steuerkraft der Gemeinde Oberdorf beträgt für das Finanzausgleichsjahr 2026 1 644 Franken pro Einwohner. Die Differenz zum Ausgleichsniveau von 2 920 Franken beträgt 1 276 Franken pro Einwohner. Die Steuerkraft des ganzen Kantons beträgt 3 168 Franken pro Einwohner. Aus dem Ressourcenausgleich erhält Oberdorf für das Jahr 2026 3.3 Mio. Franken

Der Kanton leistet denjenigen Einwohnergemeinden Lastenabgeltungen (vertikaler Finanzausgleich), die in den Bereichen Sozialhilfe, Bildung und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten haben. Oberdorf erhält im Jahr 2026 eine Lastenabgeltung von 599 035 Franken.

Zusätzlich erhält die Gemeinde Oberdorf einen Solidaritätsbeitrag von 86 306 Franken wegen der überdurchschnittlichen Sozialhilfequote von 4 Prozent (Ø Kanton: 2.4 Prozent).

Kanton Basel-Landschaft erlässt Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

Allgemeine Lage
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wird daher per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf Stufe 4 (gross) angehoben.

Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:

  • Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
    Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.
Wahlerwahrung Ersatzwahl Schulrat Primarstufe Oberdorf-Liedertswil

Das Ergebnis der Ersatzwahl eines Mitglieds in den Schulrat Primarstufe Oberdorf-Liedertswil für die laufende Amtsperiode bis 31.07.2028 wurde in geeigneter Weise veröffentlicht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen.

Der Gemeinderat stellt das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von Andrea Rudin erwahrt.

Wir gratulieren der Gewählten und wünscht ihr bei der Ausübung des Amtes viel Freude und Erfolg.

Departementsverteilung Gemeinderat ab 01.07.2024

Die für die laufende Amtsperiode 01.07.2026 – 30.06.2028 gewählten Gemeinderätin und Gemeinderäte haben die Departementsverteilung wie folgt vorgenommen:

Piero Grumelli
Präsidium, Verwaltung, Bildung, Liegenschaften, öffentlicher Verkehr

Reto Schäfer
Kultur, Entsorgung, Umweltschutz, Energie, Gesundheit (KJZ), Soziale Sicherheit (FEB, VTOB, Mittagstische) Friedhof

Hannes Schweizer
Bauwesen, Raumplanung, Verkehr, Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft

Natalie Seidel
Sozialwesen, Gesundheit (Alter und Spitex)

Michael Wild
Sicherheit, Finanzen, KESB inkl. Delegierter Spruchkörper

Einwohnergemeindeversammlung am 25.08.2026

Am 25.08.2026 findet eine zusätzliche Einwohnergemeindeversammlung statt. Thema wird das neue Wasserwerk z’Hof sein.

Neuigkeiten

Erklärvideo der Bundeskanzlei zum korrekten Ausfüllen von Unterschriftenlisten für eidgenössische Volksbegehren
Vereinsempfang vom 5. Juli 2026
ARGUS - Stelleninserat AMT
Infobus «mobil bi dir»

Besuch des Pro Senectute Mobils im Waldenburgertal am Frytigsmärt, den 26. Juni 2026 in Niederdorf, beim Milchhüsli vis-à-vis WB-Haltestelle, von 9 bis 12 Uhr. 
Lassen Sie sich bei einem Glas Mineralwasser oder einer Tasse Kaffee zu sämtlichen Fragen des Alters persönlich und kompetent beraten. Schwerpunktthema am 26. Juni: Kühlende Tipps bei Sommerhitze. Die Pro Senectute freut sich auf Ihren Besuch!

Einjähriges Berufkraut

Uelischadblatt

Uelischadblatt 12/2025 Dezember
Uelischadblatt 11/2025 November
Uelischadblatt 10/2025 Oktober
Uelischadblatt 09/2025 September
Uelischadblatt 08/2025 August

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Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.bl-oberdorf.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.

Wegleitung für Angehörige im Todesfall

 

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