ReservationskalenderVermietung Mehrzweckhalle und Vereinszimmer

Für die Benützung der Räumlichkeiten benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Räumlichkeiten für private Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten oder Partys nicht freigegeben werden.

Beachten Sie dazu bitte die dazugehörigen Reglemente und Verordnungen unter Online-Schalter "Benützungsgesuche".

Vermietung Dreifachhalle und Singsal: Für die Vermietung der Räumlichkeiten in der Sekundarschule Waldenburgertal ist das kantonale Hochbauamt zuständig.
Siehe Informationsschreiben.
Hier finden Sie alle Dokumente zur Benutzung kantonaler Schulanlagen.

In der Gemeinde können auch die folgenden Clublokale gemietet werden: Clubhaus Fussballclub, Clubhaus Hundesport, Rebhaus Weinbauverein und Schützenhaus. Dazu ist die Anfrage direkt an den entsprechenden Verein zu richten.

Im Auftrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) machen wir Sie auf die Homepage der EAV www.jalk.ch in Bezug auf den Jugendschutz (Alkoholabgabe) bei Veranstaltungen aufmerksam. Es handelt sich dabei um ein Schulungstool mit Test für das Verkaufspersonal. Die verantwortlichen Personen der Veranstaltung sind aufgefordert das Verkaufspersonal über die Homepage zu informieren und zu schulen.


Gelegenheitswirtschaftspatent / Freinachtbewilligungen

Wir möchten insbesondere die Vereine und Betreiber von Clubwirtschaften daran erinnern, die Gesuche für Anlässe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Im Gesuch ist eine bestimmte natürliche und handlungsfähige Person, welche für die Führung des Anlasses verantwortlich ist, anzugeben. Ebenso sind Art und Dauer des Anlasses aufzuführen.

Die Bewilligung wird erteilt, wenn die verantwortliche Person Gewähr für eine einwandfreie und gesetzmässige Durchführung des Anlasses bietet. Die Bewilligung unterliegt der Gebührenpflicht und kann gegen Bezahlung auf der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Für Anlässe, die in Restaurants stattfinden, ist nach wie vor das Pass- und Patentbüro in Liestal zuständig. Ebenso für Gesuche für Tombola und Lottomatches.

Pass- und Patentbüro, Mühlegasse 14, 4410 Liestal
Tel.: 061 552 58 69 / Fax: 061 552 58 68

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

Bankverbindung

BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2

Schalter-Öffnungszeiten

Montag 23.12.2024
15.00 - 18.00 Uhr

Der Schalter wie auch das Telefon der Gemeindeverwaltung bleibt vom 24.12.24 bis und mit 01.01.2025 geschlossen.
Für Bestattungsgespräche sind wir unter der Telefonnummer 061 965 90 91 erreichbar.

Ab Donnerstag, 02.01.2025 sind wir wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.

Donnerstag 02.01.2025
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Montag 06.01.2025
15.00 - 18.00 Uhr

Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren".

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

 

Telefon-Zeiten

Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

Postverbindung

Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX