Vermietung Mehrzweckhalle und Vereinszimmer
Für die Benützung der Räumlichkeiten benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Räumlichkeiten für private Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten oder Partys nicht freigegeben werden.
Beachten Sie dazu bitte die dazugehörigen Reglemente und Verordnungen unter Online-Schalter "Benützungsgesuche".
Vermietung Dreifachhalle und Singsal: Für die Vermietung der Räumlichkeiten in der Sekundarschule Waldenburgertal ist das kantonale Hochbauamt zuständig.
Siehe Informationsschreiben.
Hier finden Sie alle Dokumente zur Benutzung kantonaler Schulanlagen.
In der Gemeinde können auch die folgenden Clublokale gemietet werden: Clubhaus Fussballclub, Clubhaus Hundesport, Rebhaus Weinbauverein und Schützenhaus. Dazu ist die Anfrage direkt an den entsprechenden Verein zu richten.
Im Auftrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) machen wir Sie auf die Homepage der EAV www.jalk.ch in Bezug auf den Jugendschutz (Alkoholabgabe) bei Veranstaltungen aufmerksam. Es handelt sich dabei um ein Schulungstool mit Test für das Verkaufspersonal. Die verantwortlichen Personen der Veranstaltung sind aufgefordert das Verkaufspersonal über die Homepage zu informieren und zu schulen.
Gelegenheitswirtschaftspatent / Freinachtbewilligungen
Wir möchten insbesondere die Vereine und Betreiber von Clubwirtschaften daran erinnern, die Gesuche für Anlässe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Im Gesuch ist eine bestimmte natürliche und handlungsfähige Person, welche für die Führung des Anlasses verantwortlich ist, anzugeben. Ebenso sind Art und Dauer des Anlasses aufzuführen.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn die verantwortliche Person Gewähr für eine einwandfreie und gesetzmässige Durchführung des Anlasses bietet. Die Bewilligung unterliegt der Gebührenpflicht und kann gegen Bezahlung auf der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Für Anlässe, die in Restaurants stattfinden, ist nach wie vor das Pass- und Patentbüro in Liestal zuständig. Ebenso für Gesuche für Tombola und Lottomatches.
Pass- und Patentbüro, Mühlegasse 14, 4410 Liestal
Tel.: 061 552 58 69 / Fax: 061 552 58 68