Wahlerwahrung Sozialhilfebehörde
Das Ergebnis der Stillen Wahl der Sozialhilfebehörde wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten
und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
- Cannon Marcus
- Tarnutzer Joos
für die Amtsperiode vom 01.01.2025 bis 31.12.2028 erwahrt.
Wir gratulieren den Gewählten herzlich zur Wahl.