Steuern- und Gebührenansätze
Gemeindesteuer (nat. Pers.) in % der Staatssteuer 65 %
Gemeindesteuer (jur. Pers.) Ertragssteuern in % der Staatssteuer 55 %
Gemeindesteuer (jur. Pers.) Kapitalsteuern in % der Staatssteuer 55 %
Gemeindesteuer (jur. Pers.) Sondersteuern in % der Staatssteuer 55 %
Feuerwehrpflichtersatzabgabe in % des steuerbaren Einkommens 0.6 % (mind. Fr. 50.00, max. Fr. 600.00)
Hinweis: Die Steuererklärungen sind jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres an die Kantonale Steuerverwaltung, Rheinstrasse 33, 4410 Liestal, einzureichen. Fristerstreckungen müssen direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden.