Stille Wahl Sozialhilfebehörde
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Stille Wahl für die Neuwahl der Sozialhilfebehörde der Amtsperiode
01.01.2025 - 31.12.2028 zustande gekommen ist.
Gewählt sind (vorbehältlich der Erwahrung):
- Cannon Marcus
- Tarnutzer Joos
Gegen die Wahl kann binnen dreier Tage seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden
(§ 83 Gesetz über die politischen Rechte).
Da die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, wird der auf den 22.09.2024 angesetzte
Wahlgang widerrufen.