Hunde und Hundehaltung
Als HundehalterIn sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten an- oder abzumelden.
(Ab Ereignisdatum innert 14 Tage.)
Hundeanmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Hundes folgende Unterlagen mit:
Als HundehalterIn sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten an- oder abzumelden.
(Ab Ereignisdatum innert 14 Tage.)
Hundeanmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Hundes folgende Unterlagen mit:
Wenn Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachzuweisen haben, stellt Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste gerne eine Niederlassungsbestätigung aus, welcher Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Niederlassungsbestätigung direkt am Schalter bestellen.
Die Ausstellungsgebühr beträgt Fr. 10.00.
Die Gemeindeverwaltung gibt einen jährlichen Abfallterminkalender der Separatsammlungen heraus. Die Sammelstelle der Gemeinde befindet sich an der Eimattstrasse 34 beim alten Werkhof. Die wöchentliche Kehrichtabfuhr findet jeweils am Dienstag statt. Die entsprechenden Gebührenmarken können Sie in den örtlichen Lebensmittelgeschäften wie Landi/Prima, Coop Center oder beim Lebensmittelladen an der Hauptstrasse 59 beziehen.
Amtliche Publikationen der Gemeinde werden in der Oberbaselbieter Zeitung (ObZ), welche jeden Donnerstag allen Haushaltungen zugestellt wird, veröffentlicht. Beim Eingang der Gemeindeverwaltung befindet sich zudem ein amtlicher Anschlagkasten, in dem auch weitere Informationen zu finden sind.
Der Gemeinderat tritt ordentlicherweise am Montag Vormittag unter dem Vorsitz des Gemeindepräsidenten zur Beratung der laufenden Geschäfte zusammen. Schriftliche Eingaben, die an der nächsten Sitzung behandelt werden sollen, müssen bis spätestens am Mittwoch, 16.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung zuhanden des Gemeinderates eingereicht werden.
Wollen Sie sich in unserer Gemeinde einbürgern lassen, dann sollten Sie zuerst im kommunalen Einbürgerungsreglement überprüfen, ob Sie die in § 2 bis § 4 genannten Voraussetzungen erfüllen. Das entsprechende Einbürgerungsformular können Sie am Schalter beziehen.
Identitätskarte
Antragsteller/Innen für eine Identitätskarte erscheinen persönlich bei der Gemeindeverwaltung.
T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch
BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2
Montag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Termine ausserhalb der Schalter-Öffnungszeiten können online gebucht werden (Online Termine vereinbaren). Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren.
Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
nicht besetzt
Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.
Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX