Wahlerwahrung Schulrat Sekundarschule Waldenburgertal
Wahlerwahrung Schulrat Sekundarschule Waldenburgertal
Das Ergebnis der Ersatzwahl für den einen freien Sitz im Schulrat der Sekundarschule Waldenburgertal wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
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