Hauptstrasse Lampenberg Verkehrsbehinderung wegen Holzerei- und Felsarbeiten
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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Ab Donnerstag, 17.04.2025 bis Montag, 21.04.2025 bleibt die Verwaltung geschlossen.
Setzzeit der Wildtiere: Im Wald und an Waldsäumen gilt von April bis Ende Juli eine generelle Leinenpflicht. In der übrigen Zeit gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen. Im Siedlungsgebiet gilt ganzjährig die Leinenpflicht.
Allen Hundebesitzerinnen und -besitzer die sich an die Regeln halten ein herzliches Danke.
Für den Gemeinderat – Andy Dettwiler, Ressort Umwelt.

Der Gemeinderat Oberdorf hat für die Nutzung der gemeindeeigenen Plakatständer eine Nutzungsverordnung erlassen. Neu können die Plakatständer auch von Vereinen genutzt werden.
Während der Fasnachtswoche bleibt die Gemeindeverwaltung von Montag, 10.03. bis Mittwoch, 12.03.2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 13.03.2025 ist die Verwaltung wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen erhalten Sie unter der
Telefon-Nr. 061 965 90 91.
Das Ergebnis der Nachwahl der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission für den einen freien Sitze wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL hat das von der Einwohnergemeindeversammlung am 05.12.2024 verabschiedete Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege genehmigt. Dieses wird rückwirkend per 01.01.2025 in Kraft gesetzt.
Ergebnis Nachwahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Stimmbeteiligung: 22.12 %
Stimmen hat erhalten und gewählt ist:
- Nägelin Luis (162 Stimmen)
Stimmen haben erhalten und nicht gewählt sind:
- Diverse
Betreffend die Beschwerdemöglichkeit zu den Wahlen wird auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte verwiesen.
T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch
BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2
Montag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren".
Gerne können Sie uns auch telefonisch
erreichen um einen Termin zu vereinbaren.
Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt
Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.
Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
Wegleitung für Angehörige im Todesfall
Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX