Wahlerwahrung Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Das Ergebnis der Nachwahl der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission für die beiden freien Sitze wurde in der
Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige
Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
- Eggenschwiler Cécile
für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 erwahrt.
Wir gratulieren der Gewählten herzlich zur Wahl.
Die zweite gewählte Person hat die Wahl abgelehnt