Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.
Je nach Lebenssituation ist zu beachten, dass sich

  • Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bei jener Ausgleichskasse anmelden müssen, die vor dem Eintritt des Rentenfalles die Beiträge entgegengenommen hat.
  • verheiratete Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, bei jener Ausgleichskasse anmelden müssen, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
  • Personen, die keine Beiträge entrichtet haben, bei ihrer kantonalen Ausgleichskasse anmelden müssen

-> Siehe AVH-Zweigstelle

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Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

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