Lebensbescheinigung

Die Abteilung Einwohnerdienste bestätigt direkt die ausgefüllte Lebensbescheinigung oder erstellt eine separate Bestätigung. Damit eine Bestätiung erstellt werden kann, ist es notwendig, dass Sie sich persönlich am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste melden und ein amtliches Dokument (Pass oder Identitätskarte) vorweisen.

Hunde und Hundehaltung - Informationen Registrierung und Pflichten AMICUS

Kennzeichnung des Hundes

Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe, durch den Tierhaltenden, bei welchem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss ausschliesslich von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen werden. Ein im Ausland gechipter Hund muss nach dem Zuzug aus dem Ausland von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt in AMICUS registriert werden.

Meldepflicht bei der Gemeinde

Serafe / TV Gebühren

Ab 1. Januar 2019 ist die neue Abgabe für Radio und Fernsehen in Kraft. Die Firma Serafe ist die neue Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Die bisherigen Empfangsgebühren wurden von der Billag erhoben.
Bei einem Umzug werden die neuen Adressdaten über das Einwohnerregister an die Firma Serafe übermittelt.

Anmeldung als Aufenthalter/in

Gemäss Art. 3, Bst. c. des Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2006 (RHG, SR 431.02) gilt als Aufenthaltsgemeinde die Gemeinde, in der sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält. Der Aufenthalt zum Zweck des Besuchs einer Lehranstalt oder Schule und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt begründen eine Aufenthaltsgemeinde.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

Bankverbindung

BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2

Schalter-Öffnungszeiten

Montag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr 

Termine ausserhalb der Schalter-Öffnungszeiten können online gebucht werden (Online Termine vereinbaren). Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren.

 

 

Telefon-Zeiten

Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

Postverbindung

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