Die Abteilung Einwohnerdienste beglaubigt Unterschriften, Abschriften (Fotokopien) und Auszüge.
Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss die gesuchstellende Person persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte) auszuweisen. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können vereinbart werden. Ausstellungsgebühr pro Beglaubigung Fr. 10.00.