Für die Benützung der Räumlichkeiten wie z.B. die Mehrzweckhalle, das Vereinszimmer etc. benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Räumlichkeiten für private Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten oder Partys nicht freigegeben werden.
In der Gemeinde können ausserdem folgende Clublokale gemietet werden, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen: Clubhaus Fussballclub, Clubhaus Hundesport, Rebhaus Weinbauverein und Schützenhaus. Die Anfragen sind direkt an den entsprechenden Verein zu richten.
Im Auftrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) machen wir Sie auf die Homepage der EAV www.jalk.ch in Bezug auf den Jugendschutz (Alkoholabgabe) bei Veranstaltungen aufmerksam. Es handelt sich dabei um ein Schulungstool mit Test für das Verkaufspersonal. Die verantwortlichen Personen der Veranstaltung sind aufgefordert das Verkaufspersonal über die Homepage zu informieren und zu schulen.
Im Zusammenhang mit Flüssiggasanlagen verweisen wir auf die Einhaltung der SUVA-Richtlinien mit der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 32c, Abs 4. Siehe dazu folgenden Link: https://www.arbeitskreis-lpg.ch/service/downloads/