Der Heimatausweis bescheinigt die Niederlassung in Oberdorf und wird für die Anmeldung Ihres Aufenthalts in einer anderen Gemeinde innerhalb der Schweiz benötigt. Der Heimatausweis ist eine befristete Bescheinigung dafür, dass der Inhaber oder die Inhaberin am Niederlassungsort registriert ist. Er wird für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde ohne Absicht des dauernden Verbleibs ausgestellt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei der Abteilung Einwohnerdienste und wird in der Regel für den Besuch einer Schule oder für den Aufenhalt in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt benötigt.

Heimatausweise können am Schalter bezogen werden. Ausstellungsgebühr beträgt Fr. 10.00

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr 

Termine ausserhalb der Schalter-Öffnungszeiten können online gebucht werden (Online Termine vereinbaren). Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren.

 

 

Telefon-Zeiten

Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

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