Holzfeuerungskontrolle

Der Gemeinderat hat das neue Reglement und die Verordnung zur Feuerungskontrolle, genehmigt durch die Bau- und Umweltschutzdirektion, per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Damit setzt sie die Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes und die kantonalen Bestimmungen um, die neu auch die Kontrolle von Holzfeuerungen vorsieht.

Mit der Koordination der Holzfeuerungskontrollen wurde die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) Basel-Landschaft beauftragt. 

Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) gelten für Holzfeuerungen folgende Messintervalle:

  • Holz-Zentralheizungen bis 70 Kilowatt (kW) Wärmeleistung: alle 4 Jahre Emissionsmessung von Kohlenstoffmonoxid (CO)
  • Holzeinzelherde (Kachelöfen, Cheminées, Schwedenöfen, etc.): alle 2 Jahre visuelle Kontrolle
  • Bei Einzelraum-Holzfeuerungen, die nur in einem beschränkten Umfang in Betrieb stehen, findet alle vier Jahre eine angepasste Kontrolle statt.

Die Kontrolle der Holzfeuerungsanlagen erfolgt gestaffelt. Ab Herbst 2025 werden in einem ersten Schritt die Eigentümerinnen und Eigentümer einer Holz-Zentralheizung bis 70 Kilowatt (kW) Wärmeleistung schriftlich über die Messpflicht ihrer Anlage informiert und aufgefordert, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchführen zu lassen.

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