Das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen in der Gemeinde ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Parkvignette in der Höhe von Fr. 300.00 pro Halbjahr kann im Voraus auf der Gemeindeverwaltung eingelöst werden. Die Vignetten sind sichtbar unter die Frontscheibe des Fahrzeuges zu legen.
Beachten Sie dazu das Reglement und dessen Verordnung.