Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen? HERZLICH WILLKOMMEN!
Wenn Sie sich nicht per Internet anmelden möchten, können Sie sich gerne persönlich am Schalter anmelden. Gemäss Gesetz ist die Anmeldefrist 14 Tage ab dem Zuzugsdatum. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden. Jede volljährige Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste anmelden (oder bequem zu Hause per eUmzug). Folgende Unterlagen sind dazu erforderlich:
Schweizer/innen:
- Identitätskarte oder Pass (aller zuziehenden Personen)
- Familienbüchlein (bei Familien mit Kindern) oder Geburtsschein / Sorgerechtsvertrag (Alleinerziehende)
- Krankenversicherungskarte oder Police
- Mietvertrag
- Abmeldebestätigung vorheriger Wohngemeinde, wenn vorhanden
Falls es sich um einen Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) handelt, ist an Stelle des Heimatscheins, ein bei der Hauptwohnsitzgemeinde erhältlicher Heimatausweis zu hinterlegen.
Schweizer/innen mit Zuzug aus dem Ausland müssen persönlich am Schalter der neuen Wohngemeinde erscheinen.
Ausländer/innen, Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde:
- Gültiger Reisepass oder gültige/-r Identitätskarte / Personalausweis
- Ausländerausweis (mit Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde)
- Krankenversicherungskarte oder Police
- Mietvertrag
- Familienausweis / Geburtsschein bei Kindern / Eheschein (wenn verheiratet)
- Abmeldebestätigung vorheriger Wohngemeinde
Ausländer/innen, Zuzug aus einem anderen Kanton in der Schweiz (eUmzug nicht gültig, Person muss persönlich am Schalter erscheinen):
- Gültiger Reisepass oder gültige/-r Identitätskarte / Personalausweis
- Ausländerausweis (mit Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde)
- Krankenversicherungskarte oder Police
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Familienausweis / Geburtsschein bei Kindern / Eheschein (wenn verheiratet)
- Abmeldebestätigung vorheriger Wohngemeinde
Ausländer/innen, Zuzug aus dem Ausland (eUmzug nicht gültig, Person muss persönlich am Schalter erscheinen):
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumerteilung vom Amt für Migration
- Gültiger Reisepass oder gültige/-r Identitätskarte / Personalausweis
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Familienausweis / Geburtsschein bei Kindern / Eheschein (wenn verheiratet)
Ist die Anmeldung innert der gesetzlichen Frist unterlassen worden, so behält sich die Gemeinde vor, die Kosten für den Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Um- und Wegzüge.