Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen? HERZLICH WILLKOMMEN!

eUmzug

Wenn Sie sich nicht per Internet anmelden möchten, können Sie sich gerne persönlich am Schalter anmelden. Gemäss Gesetz ist die Anmeldefrist 14 Tage ab dem Zuzugsdatum. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden. Jede volljährige Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste anmelden (oder bequem zu Hause per eUmzug). Folgende Unterlagen sind dazu erforderlich:

Schweizer/innen:
- Identitätskarte oder Pass (aller zuziehenden Personen)
- Familienbüchlein (bei Familien mit Kindern) oder Geburtsschein / Sorgerechtsvertrag (Alleinerziehende)
- Krankenversicherungskarte oder Police
- Mietvertrag
- Abmeldebestätigung vorheriger Wohngemeinde, wenn vorhanden

Falls es sich um einen Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) handelt, ist an Stelle des Heimatscheins, ein bei der Hauptwohnsitzgemeinde erhältlicher Heimatausweis zu hinterlegen.

Schweizer/innen mit Zuzug aus dem Ausland müssen persönlich am Schalter der neuen Wohngemeinde erscheinen.

Ausländer/innen, Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde:
- Gültiger Reisepass oder gültige/-r Identitätskarte / Personalausweis
- Ausländerausweis (mit Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde)
- Krankenversicherungskarte oder Police
- Mietvertrag
- Familienausweis / Geburtsschein bei Kindern / Eheschein (wenn verheiratet)
- Abmeldebestätigung vorheriger Wohngemeinde

Ausländer/innen, Zuzug aus einem anderen Kanton in der Schweiz (eUmzug nicht gültig, Person muss persönlich am Schalter erscheinen):
- Gültiger Reisepass oder gültige/-r Identitätskarte / Personalausweis
- Ausländerausweis (mit Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde)
- Krankenversicherungskarte oder Police
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Familienausweis / Geburtsschein bei Kindern / Eheschein (wenn verheiratet)
- Abmeldebestätigung vorheriger Wohngemeinde

Ausländer/innen, Zuzug aus dem Ausland (eUmzug nicht gültig, Person muss persönlich am Schalter erscheinen):
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumerteilung vom Amt für Migration
- Gültiger Reisepass oder gültige/-r Identitätskarte / Personalausweis
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Familienausweis / Geburtsschein bei Kindern / Eheschein (wenn verheiratet)

Ist die Anmeldung innert der gesetzlichen Frist unterlassen worden, so behält sich die Gemeinde vor, die Kosten für den Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Um- und Wegzüge.

Abteilung
Artikelart
Dienstleistung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

Bankverbindung

BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2

Schalter-Öffnungszeiten

Montag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr 

Termine ausserhalb der Schalter-Öffnungszeiten können online gebucht werden (Online Termine vereinbaren). Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren.

 

 

Telefon-Zeiten

Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

Postverbindung

Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
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