Wir möchten insbesondere die Vereine und Betreiber von Clubwirtschaften daran erinnern, die Gesuche für Anlässe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Im Gesuch ist eine bestimmte natürliche und handlungsfähige Person, welche für die Führung des Anlasses verantwortlich ist, anzugeben. Ebenso sind Art und Dauer des Anlasses aufzuführen.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn die verantwortliche Person Gewähr für eine einwandfreie und gesetzmässige Durchführung des Anlasses bietet. Die Bewilligung unterliegt der Gebührenpflicht und muss 30 Tage vor dem Anlass bezahlt werden. Für Anlässe, die in Restaurants stattfinden, ist nach wie vor das Büro (neu SID Bewilligungen) in Liestal zuständig. Ebenso für Gesuche für Tombola und Lottomatches.
SID Bewilligungen, Mühlegasse 14, 4410 Liestal
Tel.: 061 552 58 69 / E-Mail: sid.bewilligungen@bl.ch