Für die Benützung der Räumlichkeiten wie z.B. die Mehrzweckhalle, das Vereinszimmer etc. benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Räumlichkeiten für private Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten oder Partys nicht freigegeben werden.

In der Gemeinde können ausserdem folgende Clublokale gemietet werden, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen: Clubhaus Fussballclub, Clubhaus Hundesport, Rebhaus Weinbauverein und Schützenhaus. Die Anfragen sind direkt an den entsprechenden Verein zu richten.

Im Auftrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) machen wir Sie auf die Homepage der EAV www.jalk.ch in Bezug auf den Jugendschutz (Alkoholabgabe) bei Veranstaltungen aufmerksam. Es handelt sich dabei um ein Schulungstool mit Test für das Verkaufspersonal. Die verantwortlichen Personen der Veranstaltung sind aufgefordert das Verkaufspersonal über die Homepage zu informieren und zu schulen.

Im Zusammenhang mit Flüssiggasanlagen verweisen wir auf die Einhaltung der SUVA-Richtlinien mit der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 32c, Abs 4. Siehe dazu folgenden Link: https://www.arbeitskreis-lpg.ch/service/downloads/

Abteilung
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Reglement
Dienstleistung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

Bankverbindung

BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2

Schalter-Öffnungszeiten

Montag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr 

Termine ausserhalb der Schalter-Öffnungszeiten können online gebucht werden (Online Termine vereinbaren). Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren.

 

 

 

Telefon-Zeiten

Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

Postverbindung

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