Ausbildungsbeiträge / Stipendienanträge
Am Schalter können Bescheinigungen wie z.B. Ausbildungsbeiträge oder Stipendienanträge gegen eine Gebühr von Fr. 10.00 ausgestellt werden.
Am Schalter können Bescheinigungen wie z.B. Ausbildungsbeiträge oder Stipendienanträge gegen eine Gebühr von Fr. 10.00 ausgestellt werden.
Schriftliche Auskünfte über eine Einzelperson können im Sinne von § 1 und 2 des Datenschutzgesetzes bei der Gemeindeverwaltung eingeholt werden. Kosten Fr. 10.00.
Die Personalien müssen auf dem Formular durch die Gemeindeverwaltung bestätigt werden. Kosten Fr. 10.00.
Personen, die in eigenem oder fremden Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt, bzw. seit der Aufnahme mit. Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit (§ 7 ARG).
Via Onlineschalter kann das Meldeformular Vermieter/Vermieterinnen von Wohnungen ausgefüllt werden.
Der Heimatausweis bescheinigt die Niederlassung in Oberdorf und wird für die Anmeldung Ihres Aufenthalts in einer anderen Gemeinde innerhalb der Schweiz benötigt. Der Heimatausweis ist eine befristete Bescheinigung dafür, dass der Inhaber oder die Inhaberin am Niederlassungsort registriert ist.
T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch
BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2
Montag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Termine ausserhalb der Schalter-Öffnungszeiten können online gebucht werden (Online Termine vereinbaren). Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren.
Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
nicht besetzt
Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.
Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
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