Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, benachrichtigen Sie bitte die Abteilung Einwohnerdienste innert 14 Tagen ab dem Umzugsdatum. Dies gilt auch für diejenigen, die innerhalb des Gebäudes einen Umzug vornehmen (wegen SERAFE). Die Änderung der Wohnadresse ist im Weiteren dem Kreiskommando und gegebenenfalls der Zivilschutzstelle zu melden.
Schweizer/innen:
Sie haben die Möglichkeit, Ihrem Umzug persönlich am Schalter oder elektronisch per Internet zu melden. Per Internet folgen Sie bitte den Anweisungen über eUmzug
Ausländer/innen:
Ausländer/innen haben ebenfalls die Möglichkeit den Umzug persönlich am Schalter oder elektronisch per Internet zu melden. Per Internet folgen Sie bitte den Anweisungen über eUmzug
Für die Ummeldung (per Internet sowie am Schalter) sind zwingend folgende Unterlagen nötig:
- Pass, ID-Karte vom Heimatland
- Ausländerausweis
- Mietvertrag