Wünschen Sie eine Parabolantenne oder eine Aussenantenne bei Ihrem Zuhause anzubringen? Dann ist vorgängig vom Gemeinderat eine Bewilligung einzuholen. Hier finden Sie das entsprechende Gesuchsformular und das Reglement, welches Sie dabei unterstützt.
Online-Schalter
Für die Benützung der Räumlichkeiten wie z.B. die Mehrzweckhalle, das Vereinszimmer etc. benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Räumlichkeiten für private Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten oder Partys nicht freigegeben werden.
In der Gemeinde können ausserdem folgende Clublokale gemietet werden, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen: Clubhaus Fussballclub, Clubhaus Hundesport, Rebhaus Weinbauverein und Schützenhaus. Die Anfragen sind direkt an den entsprechenden Verein zu richten.
Im Auftrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) machen wir Sie auf die Homepage der EAV www.jalk.ch in Bezug auf den Jugendschutz (Alkoholabgabe) bei Veranstaltungen aufmerksam. Es handelt sich dabei um ein Schulungstool mit Test für das Verkaufspersonal. Die verantwortlichen Personen der Veranstaltung sind aufgefordert das Verkaufspersonal über die Homepage zu informieren und zu schulen.
Im Zusammenhang mit Flüssiggasanlagen verweisen wir auf die Einhaltung der SUVA-Richtlinien mit der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 32c, Abs 4. Siehe dazu folgenden Link: https://www.arbeitskreis-lpg.ch/service/downloads/
Wollen Sie sich in unserer Gemeinde einbürgern lassen, dann sollten Sie zuerst im kommunalen Einbürgerungsreglement überprüfen, ob Sie die in § 2 bis § 4 genannten Voraussetzungen erfüllen. Das entsprechende Einbürgerungsformular können Sie am Schalter beziehen.
Als HundehalterIn sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten an- oder abzumelden.
(Ab Ereignisdatum innert 14 Tage.)
Hundeanmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Hundes folgende Unterlagen mit:
- Vollständig ausgefülltes Meldeformular – Hundehaltung
- Versicherungsnachweis für die Hundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über 3 Mio.
- Impfbüchlein
Es werden folgende Gebühren gemäss Reglement § 12 erhoben: für jeden Hund pro Haushalt und Jahr Fr. 70.00. Die Jahresgebühr wird jeweils anfangs Jahr in Rechnung gestellt. Bitte melden Sie sich bei allfälligen Änderungen.
Hundeabmeldung
Für die Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie uns das ausgefüllte Meldeformular für Hundehaltung einreichen.
Falls Ihr Hund eine neue BesitzerIn hat, so melden Sie dies bitte bei der Hundedatenbank AMICUS.
Ist Ihr Hund bedauerlicherweise verstorben, so muss ein schweizer Tierarzt bzw. ein Tierärztin den Tod in der Hundedatenbank AMICUS eintragen.
Das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen in der Gemeinde ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Parkvignette in der Höhe von Fr. 300.00 pro Halbjahr kann im Voraus auf der Gemeindeverwaltung eingelöst werden. Die Vignetten sind sichtbar unter die Frontscheibe des Fahrzeuges zu legen.
Beachten Sie dazu das Reglement und dessen Verordnung.
Reklamegesuche können mit dem ausgefüllten Formular "Kleinbaugesuch", Situationsplan und Grössenbeschreibung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Kosten gemäss Gebührenverordnung für Reklamebewilligungen.
Das Formular "Kleinbaugesuch" finden Sie unter Online-Schalter "Baugesuche".
Steuern- und Gebührenansätze
Gemeindesteuer (nat. Pers.) in % der Staatssteuer 65 %
Gemeindesteuer (jur. Pers.) Ertragssteuern in % der Staatssteuer 55 %
Gemeindesteuer (jur. Pers.) Kapitalsteuern in % der Staatssteuer 55 %
Gemeindesteuer (jur. Pers.) Sondersteuern in % der Staatssteuer 55 %
Feuerwehrpflichtersatzabgabe in % des steuerbaren Einkommens 0.6 % (mind. Fr. 50.00, max. Fr. 600.00)
Hinweis: Die Steuererklärungen sind jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres an die Kantonale Steuerverwaltung, Rheinstrasse 33, 4410 Liestal, einzureichen. Fristerstreckungen müssen direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden.