Online-Schalter

Formular/Reglement/Dienstleistung
Abfallreglement
Aussen- und Parabolantennen Gesuch - Bewilligung - Reglement

Wünschen Sie eine Parabolantenne oder eine Aussenantenne bei Ihrem Zuhause anzubringen? Dann ist vorgängig vom Gemeinderat eine Bewilligung einzuholen. Hier finden Sie das entsprechende Gesuchsformular und das Reglement, welches Sie dabei unterstützt.

Benützungsgesuche für Räumlichkeiten der Gemeinde / Gebühren für Anlässe

Für die Benützung der Räumlichkeiten wie z.B. die Mehrzweckhalle, das Vereinszimmer etc. benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Räumlichkeiten für private Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten oder Partys nicht freigegeben werden.

In der Gemeinde können ausserdem folgende Clublokale gemietet werden, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen: Clubhaus Fussballclub, Clubhaus Hundesport, Rebhaus Weinbauverein und Schützenhaus. Die Anfragen sind direkt an den entsprechenden Verein zu richten.

Im Auftrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) machen wir Sie auf die Homepage der EAV www.jalk.ch in Bezug auf den Jugendschutz (Alkoholabgabe) bei Veranstaltungen aufmerksam. Es handelt sich dabei um ein Schulungstool mit Test für das Verkaufspersonal. Die verantwortlichen Personen der Veranstaltung sind aufgefordert das Verkaufspersonal über die Homepage zu informieren und zu schulen.

Im Zusammenhang mit Flüssiggasanlagen verweisen wir auf die Einhaltung der SUVA-Richtlinien mit der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 32c, Abs 4. Siehe dazu folgenden Link: https://www.arbeitskreis-lpg.ch/service/downloads/

Einbürgerung

Wollen Sie sich in unserer Gemeinde einbürgern lassen, dann sollten Sie zuerst im kommunalen Einbürgerungsreglement überprüfen, ob Sie die in § 2 bis § 4 genannten Voraussetzungen erfüllen. Das entsprechende Einbürgerungsformular können Sie am Schalter beziehen.

Gebührenverordnung für allg. Bewilligungen, Bescheinigungen und Dienstleistungen der kommunalen Verwaltung
Hunde und Hundehaltung

Als HundehalterIn sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten an- oder abzumelden. 
(Ab Ereignisdatum innert 14 Tage.)

Hundeanmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Hundes folgende Unterlagen mit:

  • Vollständig ausgefülltes Meldeformular – Hundehaltung 
  • Versicherungsnachweis für die Hundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über 3 Mio.
  • Impfbüchlein

Es werden folgende Gebühren gemäss Reglement § 12 erhoben: für jeden Hund pro Haushalt und Jahr Fr. 70.00. Die Jahresgebühr wird jeweils anfangs Jahr in Rechnung gestellt. Bitte melden Sie sich bei allfälligen Änderungen.

Hundeabmeldung
Für die Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie uns das ausgefüllte Meldeformular für Hundehaltung einreichen.

Falls Ihr Hund eine neue BesitzerIn hat, so melden Sie dies bitte bei der Hundedatenbank AMICUS

Ist Ihr Hund bedauerlicherweise verstorben, so muss ein schweizer Tierarzt bzw. ein Tierärztin den Tod in der Hundedatenbank AMICUS eintragen.

 

Musikschule beider Frenkentäler - Gesuch & Reglement über die Ausrichtung von Sozialbeiträgen zum Besuch der Musikschule
Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen in der Gemeinde ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Parkvignette in der Höhe von Fr. 300.00 pro Halbjahr kann im Voraus auf der Gemeindeverwaltung eingelöst werden. Die Vignetten sind sichtbar unter die Frontscheibe des Fahrzeuges zu legen.

Beachten Sie dazu das Reglement und dessen Verordnung.

Polizeireglement
Quartierpläne: Au / Auf Arten / Coop / Gärtnerei Gritt / Schiessanlage Leisenberg / Z'Hof / Zinsmattweg / Fraisa-Areal
Reglement der Geschäftsprüfungskommission
Reglement über den Fonds für Infrastrukturbeiträge und Mehrwertabgaben
Reglement über die Ersatzabgabe für Parkplätze
Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe / Statuten WOLF
Reglement über die Gemeinde- und Schulbibliothek
Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Oberdorf
Reglement zur Handhabung bei Ausstellplätzen in der Spezialzone für Rebbau
Reklamegesuch - Reklamebewilligung - Gebührenverordnung

Reklamegesuche können mit dem ausgefüllten Formular "Kleinbaugesuch", Situationsplan und Grössenbeschreibung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Kosten gemäss Gebührenverordnung für Reklamebewilligungen.

Das Formular "Kleinbaugesuch" finden Sie unter Online-Schalter "Baugesuche".

Steuern / Steuerreglement / Feuerwehrpflichtersatzabgabe

Steuern- und Gebührenansätze

Gemeindesteuer (nat. Pers.) in % der Staatssteuer  65 %

Gemeindesteuer (jur. Pers.) Ertragssteuern in % der Staatssteuer 55 %

Gemeindesteuer (jur. Pers.) Kapitalsteuern in % der Staatssteuer 55 %

Gemeindesteuer (jur. Pers.) Sondersteuern in % der Staatssteuer 55 %

Feuerwehrpflichtersatzabgabe in % des steuerbaren Einkommens 0.6 % (mind. Fr. 50.00, max. Fr. 600.00)

Hinweis: Die Steuererklärungen sind jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres an die Kantonale Steuerverwaltung, Rheinstrasse 33, 4410 Liestal, einzureichen. Fristerstreckungen müssen direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden.

Strassenreglement
Umweltschutzreglement
Verordnung betreffend "die Regelung der Zahlungsbedingungen bei Gemeinderechnungen"
Verordnung für die Sportanlagen z'Hof
Verordnung Nutzung Plakatständer Gemeinde Oberdorf
Verordnung über das amtliche Informationsblatt zu Gemeindewahlen nach dem Mehrheitswahlverfahren
Verordnung zum Ablauf des Zahlungsverkehrs auf der Gemeindeverwaltung
Verwaltungs- und Organisationsreglement

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2

Schalter-Öffnungszeiten

Montag 
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
 

Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren". 


Gerne können Sie uns auch telefonisch
erreichen um einen Termin zu vereinbaren.
 

Telefon-Zeiten

Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.

Wegleitung für Angehörige im Todesfall

 

Postverbindung

Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX