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Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilung 23.01.2022
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Kandidatur Gemeinderat
Planauflage Sanierung Winkelweg und Sägeweg
Info Baubeginn Sanierung Mühlehalde
Gemeindemitteilung 06.12.2022
Gemeindemitteilung 21.11.2022
Resultat Ersatzwahl 1 Mitglied in den Gemeinderat Oberdorf

Resultat Ersatzwahl 1 Mitglied in den Gemeinderat Oberdorf

Stimmbeteiligung: 14 %
Absolutes Mehr: 47

Stimmen hat erhalten und gewählt ist:
- niemand hat das absolute Mehr erreicht

Stimmen haben erhalten aber das absolute Mehr nicht erreicht:
- Lipp Dieter - 19 Stimmen
- Jenni Christoph – 14 - Stimmen
- Cannon Marcus - 6 Stimmen

Da der freie Gemeinderatssitz nicht besetzt werden konnte, findet eine Nachwahl statt. Die Stille Wahl ist bis am 5. Dezember 2022 möglich (Eingabe auf der Gemeindeverwaltung bis 17.00 Uhr). Kommt die Stille Wahl nicht zustande, findet die Urnenwahl für die Nachwahl für 1 Mitglied in den Gemeinderat am 12. Februar 2023 statt.

Betreffend die Beschwerdemöglichkeit zu den Wahlen wird auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte verwiesen.

Die nötigen Formulare für die Stille Wahl können unter www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen/kommunale-wahlen heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.

Gemeindemitteilung 21.11.2022
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Gemeindemitteilung 14.11.2022
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Medienmitteilung Budget 2023
Gemeindemitteilung 31.10.2022
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Gemeindemitteilung 17.10.2022
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Gemeindemitteilung 04.10.2022
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Gemeindemitteilung 27.09.2022
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Resultat kommunale Abstimmung von Wahlen vom 25.09.2022
Gemeindemitteilung 05.09.2022
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Gemeindemittelung 15.08.2022
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Öffentliches Mitwirkungsverfahren - Gesamtrevision der Siedlungsplanung

Öffentliches Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat Oberdorf hat im Rahmen der Gesamtrevision der Siedlungsplanung die Zonenvorschriften Siedlung (Zonenplan und Zonenreglement), den Strassennetzplan Siedlung und Landschaft und den Waldbaulinienplan "Bereich ISOS" im Entwurf erarbeitet.

Gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes löst nun der Gemeinderat das öffentliche Mitwirkungsverfahren aus. Die Mitwirkungsfrist dauert vom 15. August 2022 bis 19. September 2022. Während dieser Zeit können die erarbeiteten Planungsentwürfe auf der Gemeindeverwaltung während den Schalterstunden bzw. der Homepage der Gemeinde (Aktuelles – Amtliche Publikationen) eingesehen werden.

Folgende Entwürfe wurden erarbeitet:

  • Zonenplan Siedlung
  • Zonenreglement Siedlung
  • Strassennetzplan Siedlung und Landschaft
  • Waldbaulinienplan "Bereich ISOS"

Allfällige Anregungen und Einwände zu den vorliegenden Planungsentwürfen sind in schriftlicher Form bis 19. September 2022 an den Gemeinderat Oberdorf zu richten. Dieser prüft die Eingaben und nimmt dazu in einem Mitwirkungsbericht Stellung, in wie weit die Vorschläge bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Am 30. August 2022, 19.30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle in Oberdorf eine Informationsveranstaltung statt. Weiter bietet die Gemeinde Zeitfenster an, wo persönliche Gespräche möglich sind. Diese sind telefonisch mit der Bauverwaltung zu vereinbaren (Tel. 061 965 90 94):

Mittwoch, 24. August 2022 von 17.00 Uhr – 19.00 Uhr 
Donnerstag, 1. September 2022 von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr 
Dienstag, 6. September 2022 von 17.00 Uhr – 19.00 Uhr 

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die Inhalte zu informieren.

Oberdorf, im August 2022      Der Gemeinderat Oberdorf

Kontakt

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Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

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www.oberdorf.bl.ch

 

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Termine ausserhalb der Schalter-Öffnungszeiten können online gebucht werden (Online Termine vereinbaren). Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren.

 

 

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Dienstag und Donnerstag
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Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
nicht besetzt

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Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

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