Grabräumung Friedhof St. Peter der Gemeinden Oberdorf, Niederdorf und Liedertswil
Gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen des Kirchensprengels St. Peter gilt für Erwachsenen- und Urnengräber eine Ruhezeit von 25 Jahren.
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit werden die Gräber der
Bestattungsjahrgänge 1998 und 1999 per 8. April 2024 aufgehoben.
Die Gemeinde bittet die Angehörigen, Grabmale und Pflanzung bis spätestens 7. April 2024 zu entfernen und allfällige Gärtnerabreiten auf diesen Termin zu kündigen.
Nach Ablauf der Frist verfügen die Gemeinden des Kirchensprengels über die Grabstätten und werden in der Woche vom 8. April 2024 bis 11. April 2024 vom Friedhofpersonal abgeräumt. Es bestehen keine Entschädigungsansprüche für Grabsteine, Pflanzen, etc.
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung der entsprechenden Gemeinde zur Verfügung.