Aufgrund einer internen Weiterbildung bleibt die Gemeindeverwaltung Oberdorf am Montag, 23.09.2024 am Nachmittag
geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Aufgrund einer internen Weiterbildung bleibt die Gemeindeverwaltung Oberdorf am Montag, 23.09.2024 am Nachmittag
geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Mittwoch, 18. September 2024
Zur Vorbereitung für die Oberflächenbehandlung werden die betroffenen Strassenabschnitte gereinigt. Dies kann kurzfristig zu leichten Verkehrsbehinderungen führen.
Donnerstag, 19. September 2024 - VOLLSPERRUNG
Die genannten Strassenabschnitte sind von 07:00 – 17:00 Uhr für den Verkehr gesperrt! Zu- und Wegfahrt nicht möglich!
Im Anschluss an die Oberflächenbehandlung sind die Strassen wieder (vorsichtig!) befahrbar. Ein ruckartiges Anfahren ist aufgrund des frischen Belags zu vermeiden.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen kann es zu Verschiebung der Arbeiten kommen.
Für Fragen steht Ihnen Herr Tim Winter, Leiter Team Betriebsunterhalt gerne zur Verfügung.
Telefon: 078 612 56 81
Die Gemeindeverwaltung Oberdorf
Die Landeskanzlei setzt seit 2022 Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen ein, um die Inhalte über die an der Urne entschieden wird, möglichst einfach einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Für die kantonale Abstimmung zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes am 22. September 2024 wurde ebenfalls ein Video produziert. Das Video ist auf der Internetseite und auf den Social-Media-Kanälen des Kantons abrufbar: www.bl.ch/abstimmungsvideos.
Nach wie vor werden die Feuerungskontrollen im Turnus von zwei Jahren vorgenommen. In der bevorstehenden
Heizperiode 2024/2025 wird die Kontrolle auf der Ostseite der Gemeinde fällig.
Die Anlagenbesitzer*innen werden durch den Feuerungskontrolleur Benno Koller voravisiert.
Soll die Kontrollmessung durch eine Servicefirma durchgeführt werden, sind die entsprechenden Formulare bei Benno Koller
zu beziehen. Die Resultate der Servicekontrolle (Messprotokoll) sind zusammen mit dem Original des ausgefüllten Kontrollblattes inkl. zwei Messstreifen der FEUKONummer dem Feuerungskontrolleur Benno Koller, Lerchenstasse 7, 4434 Hölstein bis 31.05.2025 einzureichen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Feuerungskontrolleur Benno Koller (Telefon: 061 951 16 14 oder
Mail: benno@kaminfeger-koller.ch) gerne zur Verfügung.
Die Feuerungskontrolle erfolgt ab sofort bis ca. 30.09.2024.
Wegen mangelnden spruchreifen Geschäften hat der Gemeinderat beschlossen, die Einwohnergemeindeversammlung
vom 25.09.2024 abzusagen
Um den jeweils noch einen freien Sitz in der GRPK und im Schulrat der Sekundarschule Waldenburgertal zu besetzen,
muss eine Ersatzwahl durchgeführt werden.
Termin für die Ersatzwahlen und allfällige Nachwahlen
Ersatzwahl
Stille Wahl: Montag, 23.09.2024
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 24.11.2024
Nachwahl
Stille Wahl: Montag, 02.12.2024
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Urnenwahl: Sonntag, 09.02.2025
Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft
die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten
mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
Für die restlichen Sitze findet eine Nachwahl statt.
Die nötigen Formulare können unter www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen/kommunale-wahlen heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Es gelten die §§ 30, 33 Abs. 3 - 5 und § 33a des Gesetzes über die politischen Recht.
Das Ergebnis der Stillen Wahl der Sozialhilfebehörde wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten
und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
für die Amtsperiode vom 01.01.2025 bis 31.12.2028 erwahrt.
Wir gratulieren den Gewählten herzlich zur Wahl.
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 25.06.2024 fand die Erneuerungswahl der Natur- und Umweltschutz-
kommission statt.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
für die Amtsperiode 01.07.2024 – 30.06.2028 erwahrt.
Wir gratulieren den Gewählten herzlich zur Wahl.
Die Nachwahl zur Besetzung des noch einen freien Sitzes findet an der nächsten Einwohnergemeindeversammlung statt.
Das Ergebnis der Nachwahl der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission für die beiden freien Sitze wurde in der
Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige
Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von
für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 erwahrt.
Wir gratulieren der Gewählten herzlich zur Wahl.
Die zweite gewählte Person hat die Wahl abgelehnt
Einzelne, aus Gärten und Parks entwichene ausländische Pflanzenarten werden zunehmend zu einem Problem. Eingeschleppte Pflanzenarten (invasive Neophyten) wie drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau, japanischer Staudenknöterich, Ambrosia, kanadische Goldrute, Berufkraut usw. verursachen zunehmend ökonomische und ökologische Schäden. Seit 2012 organisierten die Natur- und Umweltkommissionen und die Naturschutzvereine von Oberdorf und Waldenburg gemeinsame Aktionen mit der Bevölkerung um die Ausbreitung dieser Pflanzen einzudämmen.
Auch dieses Jahr wird nun ein weiterer praktischer Pflegeeinsatz zur Entfernung der Problempflanzen inkl. Informationen zu den verschiedenen Neophytenarten in den beiden Gemeinden organisiert. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an diesem Abend aktiv mitzuhelfen und die Informationsmöglichkeit zu nutzen.
Der Anlass findet am Freitagabend, den 9. August 2024, um 1730 Uhr statt und dauert ca. 2 ½ Stunden. Treffpunkt und Ausgangspunkt für beide Gemeinden ist der Forstwerkhof in Waldenburg (Werkhofareal ausgangs Stedtli, Richtung Langenbruck). Es würde die Organisatoren freuen, wenn möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner am kurzen Pflegeeinsatz mithelfen, welcher mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen wird.
Gemeinderäte, Umweltkommissionen und Naturschutzvereine von Oberdorf & Waldenburg
Das Duo Leonie Schläfli (Niederdorf) und Jara Bauen (Oberdorf) vom Studio 1 haben sich am Wettbewerb von Global
Dance Open Schweiz (Schweizermeisterschaft) für den Final vom 9. – 13. Juli 2024 in Apeldoorn, Niederlande (Weltmeisterschaft) qualifiziert. In der Kategorie Showdance hat das Duo in Apeldoorn den 1. Platz geholt.
Der Gemeinderat gratuliert ganz herzlich zur «ertanzten» Goldmedaille. Wir wünschen weiterhin viel Freude und Erfolg
im Showdance.
Gemeinderat Oberdorf
Feuerwerk zum Nationalfeiertag
Der 1. August naht und damit auch die Feierlichkeiten im privaten Rahmen. Dazu gehört für viele das Abbrennen von
Feuerwerk. Nehmen Sie dabei bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Tierwelt.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August erlaubt ist.
Wer bereits in den Tagen davor oder in den Tagen danach Feuerwerk abbrennt, kann gemäss dem Polizeireglement der
Gemeinde Oberdorf gebüsst werden. Ausserdem bitten wir Sie, die Überreste Ihres Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.
Stille Wahl Sozialhilfebehörde
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Stille Wahl für die Neuwahl der Sozialhilfebehörde der Amtsperiode
01.01.2025 - 31.12.2028 zustande gekommen ist.
Gewählt sind (vorbehältlich der Erwahrung):
Gegen die Wahl kann binnen dreier Tage seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden
(§ 83 Gesetz über die politischen Rechte).
Da die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, wird der auf den 22.09.2024 angesetzte
Wahlgang widerrufen.
Nichtannahme der Wahl in den Schulrat der Sekundarschule Waldenburgertal
Der mit Urnenwahl vom 30.06.2024 in den Schulrat der Sekundarschule Waldenburgertal gewählte Sven Mägli hat der
Verwaltung die Nichtannahme der Wahl mitgeteilt.
Somit findet für den freien Sitz eine Ersatzwahl statt.
Die Termine werden noch mitgeteilt.
Nichtannahme der Wahl in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Der mit Urnenwahl vom 30.06.2024 in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission gewählte Patrice Bitterli hat der
Verwaltung die Nichtannahme der Wahl mitgeteilt.
Somit findet für den freien Sitz eine Ersatzwahl statt.
Die Termine werden noch mitgeteilt.
Stimmbeteiligung: 2.43 %
Stimmen hat erhalten und gewählt ist:
- Mägli Sven
Stimmen haben erhalten und nicht gewählt sind:
- Köhler Andrea
- Vogt Maja
Betreffend die Beschwerdemöglichkeit zu den Wahlen wird auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte verwiesen.
Stimmbeteiligung: 3.36 %
Stimmen haben erhalten und gewählt sind:
- Eggenschwiler Cécile
- Bitterli Patrice
Stimmen haben erhalten und nicht gewählt sind:
- Diverse
Betreffend die Beschwerdemöglichkeit zu den Wahlen wird auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte verwiesen.
T 061 965 90 90
info@oberdorf.bl.ch
www.oberdorf.bl.ch
BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2
Montag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren".
Gerne können Sie uns auch telefonisch
erreichen um einen Termin zu vereinbaren.
Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt
Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.
Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.
Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX